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Kurzinfo: Ein Diplom-Bauingenieur stellt einen
verbrauchsbasierten Energieausweis für ein bestehendes Industriegebäude aus.
Dabei stellt er fest, dass über die Stromrechnung für die Beleuchtung, Lüftung,
usw. auch Prozesse abgerechnet werden, die nicht zum Gebäude gehören
(Ladestation Stapler, Montageband). Gleiches gilt für Server-Strom
(Prozesskühlung). Es stellt sich die Frage, ob es eine verbindliche Regelung
gibt, nach der im Energieausweis bei der Angabe des Stromverbrauchs die Option
"Sonstiges" nicht mehr angekreuzt werden darf und nur ein Bedarfsausweis erlaubt
ist.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme |Fragen |Antwort
Aspekte:
EnEV, 2015, Energieeinsparverordnung, Energieausweis, Verbrauch,
Energieverbrauch, Verbrauchsauweis, Energieverbrauchs-Ausweis,
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Energiebedarfsausweis, Bedarfsausweis
Auftrag: Ein
Diplom-Bauingenieur hat den Auftrag erhalten einen verbrauchsbasierten
Energieausweis für ein bestehendes Industriegebäude auszustellen.
Praxis +
Probleme: Es handelt sich um ein Industriegebäude im
Bestand, d.h. im Sinne der EnEV 2014 um ein „bestehendes Nichtwohngebäude“.
Anhand der erfassten Daten für die Energieverbräuche im Gebäude hat der Fachmann
Folgendes festgestellt:
Über die Stromrechnung werden neben Verbräuchen für Beleuchtung, Lüftungsanlage
etc. immer wieder auch Prozesse abgerechnet, die nicht zum Gebäude gehören
(Ladestation Stapler, Montageband etc.) obwohl noch keine "echte" Produktion
stattfindet. (Prozessenergie). Gleiches gilt für Server-Strom (Prozesskühlung).
Es findet demnach keine Trennung zwischen Gebäudestrom und Strom für "kleinere"
Prozesse statt.
Wie aus Bild 1 auf der nächsten Seite ersichtlich ist, bietet das Formblatt der
EnEV 2014, Anlage 7 (Muster für den Verbrauchs-Energieausweis für
Nichtwohngebäude) bei der Angabe des Endenergieverbrauchs für Strom (der
übrigens auch in kommerziellen Immobilien mit veröffentlicht werden muss) die
Möglichkeit folgende Optionen anzukreuzen:
EnEV 2014, Anlage 7 Muster Energieausweis
Nichtwohngebäude, Seite 3: Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes:
„Endenergieverbrauch, Endenergieverbrauch Strom: „Der Wert enthält den
Stromverbrauch für:
□ Zusatzheizung □ Warmwasser □ Lüftung □ eingebaute Beleuchtung □ Kühlung
□ Sonstiges“
Fragen: Gibt es eine
verbindliche Regelung, nach der im Energieausweis (Seite 3) bei der Angabe des
Stromverbrauches die Option "Sonstiges" nicht mehr angekreuzt werden darf und
deswegen nur ein Bedarfsausweis erstellt werden darf?
Antwort:
04.07.2015 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Verbrauchsausweis
für Industriebau ausstellen, bei dem der erfasste Stromverbrauch
auch Prozesse außerhalb des Gebäudes sowie für die Serverkühlung
umfasst
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