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Kurzinfo: Ein Planer soll er nach der energetischen Sanierung
von mehreren Mehrfamilienhäusern die Bauteilnachweise nach EnEV 2014 für die
geänderten Bauteile führen und die Energieausweise nach der erfolgten Sanierung
ausstellen. Der Auftraggeber wünscht lediglich, dass die Außenwände und im
Inneren die Kellerdecke sowie die oberste Geschossdecke dämmen. Auf- und
abgehende Bauteile – wie Treppenhauswände oder Türen in den Keller und ins
unbeheizte Dachgeschoss - sollen dabei unberücksichtigt bleiben. Diese erfüllen
teilweise die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nicht. Es stellt sich die
Frage, wie die Systemgrenze für die Energieausweis-Berechnung verlaufen wird und
wie die Fläche der Bodenplatte zu ermitteln ist.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme |Fragen |Antwort
Aspekte:
EnEV, 2014, Energieeinsparverordnung, Bestand, Baubestand,
Altbau, Mehrfamilienhaus, MFH, Wohngebäude, Wohnbau,
Wohnungsbau, Haus, Sanierung, sanieren, Energieausweis,
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Regeln, Datenaufnahme, Datenverwendung, Bekanntmachung,
unbeheizt, Keller, Energiebilanz, Einbau, Außenbauteil, DIN,
4108-6, 4108, Teil, 6, Raumverbund,
Auftrag: Ein Planer,
Master of Engineering (M. Eng.), ist auch als Energieberater tätig. Für einen
Auftraggeber soll er nach der energetischen Sanierung von mehreren
Mehrfamilienhäusern die Bauteilnachweise nach EnEV 2014 für die geänderten
Bauteile führen und die Energieausweise nach der erfolgten Sanierung ausstellen.
Praxis: Es handelt
sich um ein freistehendes Mehrfamilienhaus im Bestand Der Auftraggeber
beabsichtigt verschiedene, ähnliche Mehrfamilienhäuser zu sanieren.
Nach eingehender Abstimmung mit dem Planer möchte er jedoch lediglich die
Außenwände und im Inneren die Kellerdecke sowie die oberste Geschossdecke
dämmen.
Auf- und abgehende Bauteile – wie Treppenhauswände oder Türen in den Keller und
ins unbeheizte Dachgeschoss - sollen dabei unberücksichtigt bleiben. Diese
erfüllen teilweise die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nicht.
Die Fenster und die Heizungsanlage sollen ebenfalls unverändert verbleiben.
Probleme: Für das
geometrische Aufmass der einzelnen Bauteile nutzt der Planer die Regeln zur
Datenaufnahme laut „Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und
Datenverwendung im Wohngebäudebestand“ vom 7. April 2015. Hiernach können
Treppenabgänge vollständig übermessen und Treppenaufgänge in ihrer Grundfläche
mit einem schlechteren U-Wert versehen werden.
Problematisch erscheinen dem Planer jedoch folgende Aspekte:
-
Die
Definition "wirksamer thermischer Abschluss":
Es stellt sich die Frage ob eine Trennwand, die den
Mindestwärmeschutz nicht erfüllt, bzw. eine 3 cm dicke Holztür
als „wirksamer thermischer Abschluss“ gilt.
-
Der
Umfang der Gebäudehülle:
Das Erdgeschoss ist als Hochparterre ausgebildet. Der
Kellerabgang grenzt teilweise an die Außenluft und soll
ebenfalls gedämmt werden. Es stellt sich die Frage, ob diese
Außenwandfläche auch in die wärmeübertragende Umfassungsfläche
mit eingerechnet wird.
Fragen:
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Ist
die Übermessung des Kellerabganges eines Treppenhauses, das vom
Kellergeschoss bis Dachgeschoss thermisch verbunden und als
Hochparterre ausgebildet ist, gemäß Regeln zur Datenaufnahme
zulässig?
-
Kann
auch der neu gedämmte Außenwandanteil des Treppenhaus-Abgangs
bei der Ermittlung der wärmeübertragenden Umfassungsfläche
vernachlässigt werden oder muss diese Fläche mit einberechnet
werden? Muss ggf. sogar das ganze Kellergeschoss-Treppenhaus mit
einberechnet werden?
-
Ab
wann ist ein Treppenaufgang gemäß der Regeln zur Datenaufnahme
"wirksam thermisch getrennt" und darf nicht übermessen werden?
Wann darf er übermessen werden?
-
Wenn
der Treppenabgang übermessen werden darf, wie ist demnach das
Bodenplattenmaß zu ermitteln – wenn, wie in diesem Fall, keine
Reduktionsfaktoren für die Kellerbauteile erforderlich sind,
weil sie nicht vorhanden sind?
Antwort:
22.05.2015 - ergänzt 25.05.2015 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Energieausweis
Wohnbestand: Keller- und Dachaufgang bei der Ermittlung der
thermischen Hülle berücksichtigen
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