Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog EnEV-Nachweis und Energieausweis bei umfangreicher Sanierung eines Nichtwohngebäudes im Bestand

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Kurzinfo:
Ein bestehender Nichtwohnbau soll umfangreich saniert werden. Der Eigentümer beabsichtigt das Gebäude anschließend zu vermieten. Es stellt sich die Frage, wie die Nachweise nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) für die Sanierung zu führen sind und in welchem Fall der Eigentümer einen neuen Energieausweis benötigt.

Fragen: Ab wann spricht man im Bestand von einer umfangreichen Sanierung“? Wann muss der Vermieter den Mietern einen Energieausweis aushändigen? Hängt diese Pflicht davon ab ob bei der Sanierung der Nachweis über die Außenbauteile oder über die energetische Bilanzierung des Gebäudes erfolgt ist?

Antwort: 27.04.2015 aktualisiert am 30.11.2015 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format EnEV-Nachweis und Energieausweis bei umfangreicher Sanierung eines Nichtwohngebäudes im Bestand

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