.
Kurzinfo: Ein bestehender Nichtwohnbau soll umfangreich saniert
werden. Der Eigentümer beabsichtigt das Gebäude anschließend zu vermieten. Es
stellt sich die Frage, wie die Nachweise nach der Energieeinsparverordnung (EnEV
2014) für die Sanierung zu führen sind und in welchem Fall der Eigentümer einen
neuen Energieausweis benötigt.
Fragen: Ab wann spricht man im Bestand von
einer umfangreichen Sanierung“? Wann muss der Vermieter den Mietern einen
Energieausweis aushändigen? Hängt diese Pflicht davon ab ob bei der Sanierung
der Nachweis über die Außenbauteile oder über die energetische Bilanzierung des
Gebäudes erfolgt ist?
Antwort:
27.04.2015 aktualisiert am 30.11.2015 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
EnEV-Nachweis
und Energieausweis bei umfangreicher Sanierung eines
Nichtwohngebäudes im Bestand
Informieren Sie sich zum Premium-Zugang
Aspekte:
EnEV, 2014, Energieeinsparverordnung, Bestand, Baubestand,
Altbau, bestehendes, Gebäude, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau,
NWG, Nichtwohnbestand, sanieren, Sanierung, modernisieren,
Modernisierung, Hülle, Gebäudehülle, Dach, Dächer, Außenwand,
Außenwände, Fenster, Decke, Decken, Nachweis, EnEV-Nachweis,
führen, nachweisen, belegen, Beleg, Bauteilnachweis,
Bauteil-Nachweis, Bilanzierung, bilanzieren, Energieausweis,
Bedarf, ausstellen, erstellen, Vermieter, Mieter, potenziell,
neu, Neumieter, zeigen, vorlegen, Mietvertrag, übergeben,
Original, Kopie, Dokument
|
|