Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog
Verbrauchsausweis im Nichtwohnbestand:
Stromverbrauch für die Beleuchtung der zehn Mieteinheiten wurde nicht gesondert erfasst

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Kurzinfo:
Eine Diplomingenieurin wurde beauftragt den Verbrauchs-Energieausweis nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) für ein bestehendes Nichtwohngebäude auszustellen. Dieses umfasst zehn Mieteinheiten unterschiedlicher Nutzung. Bei der Einholung der Verbrauchsdaten hat sich gezeigt, dass einige Mieter sich weigern die Verbrauchsdaten zur Verfügung zu stellen. Desgleichen ist der Stromverbrauch für die Beleuchtung nicht gesondert erfasst, sondern nun je Mieteinheit und ein Allgemeinverbrauch für die gemeinsamen Flächen, wie Treppenhaus oder Fahrstuhl. Es stellt sich die Frage wie und ob der Verbrauchsausweis in diesem Fall ausgestellt werden kann.

|Aspekte  |Auftrag  |Praxis  |Probleme  |Fragen  |Antwort


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Auftrag: Eine Diplomingenieurin hat den Auftrag erhalten eine verbrauchsorientierten Energieausweises für ein bestehendes Nichtwohngebäude auszustellen.

Praxis: Es handelt sich um ein bestehendes Nichtwohngebäude mit 10 Mieteinheiten unterschiedlicher Nutzung. Bei der Ausstellung eines Energieausweises im Wohnbestand muss die Planerin auch den Energieverbrauch für die Beleuchtung berücksichtigen.

Probleme: Die Erfassung des Stromverbrauches für Beleuchtung je Mieteinheit, bzw. Nutzer ist nicht aus folgenden Gründen:
- die Nutzer weigern sich die Daten für die Ausstellung des Energieausweise zur Verfügung zu stellen,
- eine getrennte Erfassung des Stromverbrauchs nur für die Beleuchtung ist nicht möglich, da nur eine Gesamtstromerfassung je Nutzer vorliegt.
- Es gibt nur eine Erfassung des Allgemeinstromes. Diese beinhaltet die Treppenhausbeleuchtung und den Strom für zentrale Heizungsanlagen und zentrale Warmwasserbereitung und Strom für sonstige gemeinschaftlich genutzte Anlagen – beispielsweise für den Fahrstuhl.

Fragen: Was ist unter dem „Stromverbrauch für Kühlung, Lüftung und Beleuchtung“ im Sinne der EnEV 2014 zu verstehen? Wie wird dieser Stromverbrauch ermittelt? Was ist konkret unter „eingebauter Beleuchtung“ nach EnEV 2014 zu verstehen? Ist es die Beleuchtung in jeder vermieteten Nutzungseinheit oder nur die Beleuchtung in gemeinschaftlich genutzten Räumen wie beispielsweise im Treppenhaus?

Antwort: 13.04.2015 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Verbrauchsausweis im Nichtwohnbestand: Stromverbrauch für die Beleuchtung der zehn Mieteinheiten wurde nicht gesondert erfasst

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