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Kurzinfo: Ein Ingenieurbüro für Technische Gebäudeausrüstung (TGA)
berät und plant die Vollsanierung eines Mehrfamilienhauses mit 37
Wohneinheiten. Die Gebäudehülle wird saniert und die Heizungsanlage erneuert.
Der Bauherr möchte auch gerne eine staatliche, finanzielle Förderung wahrnehmen.
Es stellt sich die Frage wo der Berater effizient Informationen zu
Fördermöglichkeiten finden kann und ob in diesem Praxisfall ein Teil des
Heizwärmebedarfs mit erneuerbaren Quellen gedeckt werden muss, denn der
Eigentümer wünscht eine zentrale Gasbrennwertheizung.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme |Fragen |Antwort
Aspekte:
EnEV, 2014, Energieeinsparverordnung, EEWärmeG, 2011,
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, EWärmeG, BW,
Erneuerbare-Wärme-Gesetz, Baden-Württemberg, Bestand,
Baubestand, Bestandbau, Altbau, Wohngebäude, Wohnbau,
Wohnungsbau, Mehrfamilienhaus, Haus, MFH, 37, Wohneinheiten, WE,
Vollsanierung, Sanierung, sanieren, Gebäudehülle, dämmen,
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erneuern, Gasbrennwert, Zentrale, Heizzentrale, Nachweis,
führen, nachweisen, erneuerbar, Quelle, nutzen, Nutzung,
Pflicht, Nutzungspflicht, Anteil, Wärmebedarf, Prozent, Solar,
Solaranlage, thermisch, Förderung, fördern, Information, Info,
Kompensation, kompensieren, Vorschrift,
Auftrag: Ein Planer,
mit Abschluss eines Europa Ingenieurs (EUR ING) der Fachrichtung Technische
Gebäudeausrüstung (TGA) ist Inhaber eines Ingenieurbüros und ist als
Energieexperte tätig. Im vorliegenden Fall hat er den Auftrag erhalten, die
Vollsanierung des Mehrfamilienhauses mit 37 Wohneinheiten (WE) zu beraten, zu
planen, die staatliche Förderfähigkeit der geplanten Maßnahmen zu prüfen und
gegebenenfalls den Energie-Nachweise auszustellen.
Praxis: Es handelt
sich um ein Mehrfamilienhaus im Bestand mit 37 Wohnungen. Im Rahmen der
anstehenden Baumaßnahmen wird die Gebäudehülle saniert sowie die Heizung
erneuert. Der Eigentümer wünscht eine zentrale Gasbrennwertheizung. Der
Eigentümer möchte auch gerne eine staatliche, finanzielle Förderung wahrnehmen.
Probleme: Der
Eigentümer wünscht eine Gasbrennwert-Zentrale als Heizung und es stellt sich die
Frage ob die Nutzungspflicht nach dem bundesweiten EEWärmeG 2011 in diesem Fall
greift, denn dann müsste die Heizung teilweise über eine Solaranlage oder andere
erneuerbare Energiequellen gedeckt werden. Weil das Wohnhaus in
Baden-Württemberg steht greift auf jeden Fall die Nutzungspflicht nach dem
landeseigenen EWärmeG BW. Dieses Gesetz wurde kürzlich novelliert. Es stellt
sich die Frage unter welche Fassung des Gesetzes dieser Praxisfall fällt wie
sich die Nutzungspflicht für erneuerbare Quellen gestaltet.
Fragen: Greift das
bundesweite EEWärmegesetz 2011 in diesem Praxisfall? Wie gestaltet sich die
Nutzungspflicht für erneuerbare Energien nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz
Baden-Württemberg (EWärmeG BW) in diesem Fall? Welche Fördermöglichkeiten auf
Landens- und Bundesebene könnte der Eigentümer des Wohngebäudes beantragen?
Antwort:
30.03.2015 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Vollsanierung
für Mehrfamilienhaus samt Heizungs-Erneuerung: beraten, planen
und nachweisen nach EnEV 2014, EEWärmeG 2011 und EWärmeG BW 2008
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