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Kurzinfo: Ein Diplomingenieur plant die Erweiterung eines
bestehenden Wohnhauses und soll auch die Nachweise nach der
Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) führen. Eine Bestands-Wohnung wird
erweitert und zwei neue Wohnungen werden erstellt. Die neuen Wohnungen werden
auch durch die bestehende Anlagentechnik für Heizung und Warmwasser versorgt. Es
stellt sich die Frage, ob in diesem Fall ein EnEV-Nachweis genügt oder ob auch
ein Energieausweis ausgestellt werden muss.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme |Fragen |Antwort
Aspekte:
EnEV, 2014, Energieeinsparverordnung, Energieausweis,
EnEV-Nachweis, Bestand, Baubestand Altbau, bestehendes, Gebäude,
Wohngebäude, Wohnbau, Wohnungsbau, Wohnhaus, Haus,
Mehrfamilienhaus, Erweiterung, erweitern, Anbau, anbauen,
Aufstockung, aufstocken, neu, Wohnung, Wohneinheit, WE,
ausstellen, Pflicht, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, EEWärmeG,
2011, Nutzungspflicht, Neubau, BMU, Hinweis
Auftrag: Ein
Diplomingenieur plant die Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses und soll auch
die Nachweise nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) führen.
Praxis: Eine
Bestands-Wohnung wird erweitert und zwei neue Wohnungen werden erstellt. Die
neuen Wohnungen werden auch durch die bestehende Anlagentechnik für Heizung und
Warmwasser versorgt.
Probleme: Die EnEV
2014 regelt die Anforderungen bei Erweiterungen im Baubestand, bei denen kein
neuer Wärmeerzeuger eingebaut wird, im § 9 (Änderung, Erweiterung und Ausbau von
Gebäuden) Absatz 4. Die betroffenen Außenbauteile müssen die
Wärmeschutzanforderungen der EnEV 2014 einhalten, wie sie in der Anlage 3
(Anforderungen im Bestand) gelistet sind. Wenn die Nutzfläche, welche durch die
Erweiterung hinzukommt, 50 Quadratmeter (m²) übersteigt, fordert die Verordnung
auch den Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes.
Fragen: Wie wird der
EnEV-Nachweis in diesem Praxisfall geführt? Muss auch ein Energieausweis
ausgestellt werden? Greift in diesem Fall auch die Nutzungspflicht nach dem
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011)?
Antwort:
17.02.2015 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Energieausweis
und EnEV-Nachweis für Erweiterung eines Hauses um zwei Wohnungen
ohne die Anlagentechnik für Heizung und Warmwasser zu erneuern
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