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Kurzinfo: In einem bestehenden Nichtwohngebäude werden im Dach
zusätzliche Oberlichter eingebaut mit einem U-Wert von jeweils 1,0
W/(m²K). In der Fassade werden senkrechte Holzpaneele durch Glas ersetzt. Hier
werden die U-Werte der Verglasung voraussichtlich einen höheren Wärmeschutz
aufweisen als die Bestandspaneele. Durch den Einbau der Oberlichter wird der
aktuelle Dämmwert der Dachhaut geschwächt. Der Planer strebt einen Nachweis nach
EnEV 2014 nach dem Bauteilverfahren an, d.h. nicht anhand der 140-Prozent-Regel
für das gesamte, sanierte Gebäude. Es stellt sich die Frage wie der
EnEV-Nachweis für diesen Fall erfolgt.
Fragen: Ist der
geplante Einbau nach EnEV 2014 zulässig, wenn die Oberlichter unter zehn Prozent
der gesamten Dachfläche umfassen? Welche Anforderungen der EnEV 2014 gilt es zu
erfüllen, wenn die Oberlichter über zehn Prozent der zu betrachtenden Dachfläche
umfassen? Sofern die Oberlichter oder die neue Verglasung einen besseren oder
gleichen Dämmwert wie die Bestandsfassade ergeben, ist der EnEV-Nachweis
erfüllt? Wenn bei der Sanierung als Kombination aus Dachoberlichtern und
Verglasung anstelle der senkrechten Verglasung der Gesamtenergiekennwert der
Hülle nicht verschlechtert wird, sondern mindestens gleich bleibt, gilt der
Nachweis als erfüllt?
Antwort:
27.09.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
EnEV-Nachweis
für Sanierung des Daches eines Nichtwohngebäudes durch Einbau
neuer Oberlichter und Ersatz von Holzpaneelen durch Glasflächen
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Aspekte:
EnEV, 2014, Energieeinsparverordnung, §, 9, 11, Anlage, 3,
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