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Kurzinfo:
Ein Diplom-Ingenieur hat den Auftrag erhalten einen Bedarfsausweis für ein
Bürogebäude zu erstellen, weil die Räume neu vermietet werden sollen. Im
Erdgeschoss (EG) befindet sich ein Teil (ca. 600 Quadratmeter (m²)) eines
Fitnesscenters (mit insgesamt ca. 2.000 m²). Sobald für dieses Gebäude ein
Energieausweis vorliegt, greift die Aushang-Pflicht nach der neuen EnEV 2014 für
das Fitnesscenter. Der Betreiber muss einen Energieausweis für die Besucher gut
sichtbar aushängen. Das Fitnesscenter erstreckt sich über das gesamte
Erdgeschoss des Gebäudes 1 und über zwei weitere Gebäude (2 und 3). Die Fläche
des Fitnesscenters beträgt pro Gebäude jeweils 500 bis 700 m². Diese drei
Gebäude gehören auch verschiedenen Eigentümern. Innerhalb des Fitnesscenters ist
jedoch keine sichtbare Abgrenzung zwischen den drei Gebäuden vorhanden. Es
stellt sich die Frage wie der Energieausweis für das Bürogebäude erstellt wird
und wie er im Fitnesscenter ausgehängt werden soll.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme |Fragen |Antwort
Aspekte:
EnEV, 2014, Energieeinsparverordnung, Nichtwohngebäude,
Nichtwohnbau, Bürogebäude, Büroimmobilie, Bestand, Baubestand,
Fitnesscenter, Energieausweis, Vermietung, vermieten, Aushang,
Aushängen, Ausstellen, erstellen, Aushangpflicht
Auftrag: Ein
Diplom-Ingenieur hat den Auftrag erhalten einen Bedarfsausweis für Gebäude 1 zu
erstellen, weil die Büroflächen im Gebäude neu vermietet werden sollen.
Praxis: Es handelt
sich um ein Bürogebäude (Gebäude 1) im Bestand.
Weil die Büroflächen neu vermietet werden hat der Eigentümer bei unserem
Fragesteller einen Energieausweis auf der Grundlage des berechneten
Energiebedarfs bestellt.
Im Erdgeschoss (EG) befindet sich ein Teil (ca. 600 Quadratmeter (m²)) eines
Fitnesscenters (mit insgesamt ca. 2.000 m²). Sobald für dieses Gebäude ein
Energieausweis vorliegt, greift die Aushang-Pflicht nach der neuen EnEV 2014 für
das Fitnesscenter. Der Betreiber muss einen Energieausweis für die Besucher gut
sichtbar aushängen.
Probleme: Lage: Das
Fitnesscenter erstreckt sich über das gesamte Erdgeschoss des Gebäudes 1 und
über zwei weitere Gebäude (2 und 3). Die Fläche beträgt pro Gebäude jeweils 500
bis 700 m².
Drei Gebäude: Diese drei Gebäude gehören auch verschiedenen Eigentümern.
Übergänge: Innerhalb des Fitnesscenters ist jedoch keine sichtbare Abgrenzung
zwischen den drei Gebäuden vorhanden. Der Übergang von Gebäude 1 zu Gebäude 2
erfolgt durch einen ca. 3 Meter breiten offenen Durchbruch ohne Tür. Der
Übergang zwischen den Gebäuden 2 und 3 ist offen, also für den Besucher nicht
als Gebäudewechsel zu erkennen. In den übrigen Geschossen sind die Gebäude nicht
verbunden, es sind hauptsächlich Büros vorhanden.
Anlagentechnik: Die drei Gebäude - unterschiedlichen Baualters - werden von
verschiedenen Heizungs-, Lüftungs- und Kühlanlagen aus den drei Gebäuden
versorgt. Insgesamt herrscht im Fitnesscenter ein erheblicher Luftwechsel
zwischen den Bereichen, die zu den drei Gebäuden gehören. Der Fitnessbereich in
Gebäude 1 wird durch eine eigene Lüftungsanlage mit Heiz- und Kühlregistern
versorgt, die sich ebenfalls in diesem Gebäude 1 befindet. Die übrigen Bereiche,
inklusive Duschen und Sauna, werden über die anderen Gebäude 2 und 3 versorgt.
Fragen: Wie kann ein
Energieausweis für den Aushang im Fitnesscenter erstellt werden? Müssen hier
drei Energieausweise – jeweils für ein Gebäude - ausgestellt werden? An welchen
Stellen sollten diese drei Ausweise ausgehängt werden? Wie soll im
Energieausweis der jeweils zugehörige Bereich des Fitnesscenters für das
Publikum erkennbar gemacht werden? Löst das Vorhandensein des Ausweises für
Gebäude 1 automatisch auch die Aushangpflicht für die übrigen Gebäude aus?
Antwort:
13.07.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Aushang-Energieausweis
erstellen für Fitnesscenter, welches sich über mehrere Gebäude
erstreckt
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