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Kurzinfo:
Eine Diplom-Ingenieurin hat den Auftrag erhalten für ein gemischt genutztes
Bestandsgebäude einen Energieausweis zu erstellen, weil der Verkauf ansteht. Es
handelt sich um ein Gewerbegebäude dessen Bauantrag ungefähr im Jahr 1981
eingereicht wurde. Es umfasst auch zwei Betriebswohnungen. Der Anteil der
Wohnnutzung zum Anteil der Nichtwohnnutzung beläuft sich auf ca. 30 Prozent (%)
zu 70%. Der Eigentümer wünscht einen Verbrauchs-Energieausweis. Bei den
vorliegenden Verbrauchsdaten ist es nicht nachvollziehbar, welche Wärmemenge für
welchen Gebäudeteil verbraucht wurde. Die Abrechnung erfolgte über die Umlage
auf die jeweilige Fläche in Quadratmeter (m²). Der komplette Stromverbrauch für
den Gewerbeteil wurde getrennt erfasst, jedoch nicht gesondert für die
Beleuchtung. Es stellt sich die Frage welche Möglichkeiten zur Ausstellung von
Energieausweisen in diesem Fall gelten.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme |Fragen |Antwort
Aspekte:
EnEV, 2014, Energieeinsparverordnung, Energieausweis,
Wohnbestand, Nichtwohnbestand, §, 22, Mischnutzung, gemischt,
genutzt, Gebäude, Büro, Seminarraum, Wohnung, Bedarf,
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Fläche, Bauantrag, 1981
Auftrag: Eine
Diplom-Ingenieurin hat den Auftrag erhalten für ein gemischt genutztes
Bestandsgebäude einen Energieausweis zu erstellen, weil der Verkauf ansteht. Der
Eigentümer wünscht die Ausstellung eines Verbrauchs-Energieausweises.
Praxis: Es handelt
sich um ein Gewerbegebäude dessen Bauantrag ungefähr im Jahr 1981 eingereicht
wurde. Es umfasst auch zwei Betriebswohnungen. Der Anteil der Wohnnutzung zum
Anteil der Nichtwohnnutzung beläuft sich auf ca. 30 % zu 70 %. Der Gewerbeteil
überwiegt also erheblich. Der Gebäudeteil mit den Betriebswohnungen ist vom
Gebäudeteil mit Gewerbenutzung durch eine Brandwand getrennt. Diese beiden Teile
verfügen jeweils über einen separaten Eingang. Der Gewerbeteil ist auch mit
einer Klimaanlage ausgestattet. Er wurde bisher für Seminare sowie als
Bürofläche genutzt. Die beiden Gebäudeteile werden über eine gemeinsame Heizung
versorgt. Die Warmwasserversorgung erfolgt zum Teil über
Elektro-Durchlauferhitzer. Der Eigentümer wünscht einen
Verbrauchs-Energieausweis.
Probleme: Das
Gebäude soll nun verkauft werden. Da es mitten in einem Gewerbegebiet liegt und
die Wohneinheiten auch nur als Betriebswohnungen genehmigt sind, verkauft der
Eigentümer diese Immobilie nur als Ganzes.
Bei den vorliegenden Verbrauchsdaten für die letzten Jahre ist es leider nicht
nachvollziehbar, welche Wärmemenge für welche Nutzung, bzw. für welchen
Gebäudeteil verbraucht wurde. Die Abrechnung erfolgte über die Umlage auf die
jeweilige Fläche in Quadratmeter (m²). Der komplette Stromverbrauch für den
Gewerbeteil wurde getrennt erfasst, jedoch nicht gesondert für die Beleuchtung.
Fragen: Welche
Möglichkeit gibt es hier Energieausweise auszustellen? Sind in diesem Falle nur
zwei einzelne Bedarfsausweise erlaubt? Wie ist die Heizung in diesem Fall
anzusetzen? Ist es nach EnEV 2014 zulässig einen gemeinsamen Verbrauchsausweis
für alle Gebäudeteile zu erstellen oder muss man in diesem Fall zwei
Verbrauchsausweise – d.h. für jeden einzelnen Gebäudeteil - ausstellen? Wie ist
im Falle von Verbrauchsausweisen der Stromverbrauch der Durchlauferhitzer zu
erfassen und im Energieausweis anzugeben?
Antwort:
21.05.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Ausstellung
von Energieausweis für Bestand mit gemischter Nutzung: Büros,
Seminarräume, Wohnen
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