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Kurzinfo:
Ein Planer hat den Auftrag erhalten, für bestehende Gebäude Erweiterungen zu
planen und die der geforderten Nachweise nach der EnEV 2014 auszustellen. Es
handelt sich sowohl um Wohn- als auch um Nichtwohngebäude im Bestand, die
baulich unter 50 m² Nutzfläche erweitert werden mit parallelem Einbau neuer
Heizungsanlagen. Die EnEV 2014 regelt nicht explizit den Fall einer Erweiterung
mit einer Nutzfläche bis 50 Quadratmetern (m²) bei Einbau eines neuen
Wärmeerzeugers. Über 50 m² große Erweiterungen müssen die Neubau-Anforderungen
der Verordnung erfüllen. Es stellt sich die Frage welche Anforderungen und
Nachweise für Erweiterungen bis 50 m² gelten.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme |Fragen |Antwort
Aspekte:
EnEV, 2014, Energieeinsparverordnung, Bestand, Baubestand,
Erweiterung, unter, 50, m², Nutzfläche, Anforderung,
Wärmeschutz, sommerlicher, Wohngebäude, Wohnbau, Wohnhaus,
Nichtwohngebäude, Wärmeerzeuger, Nachweis, EnEV-Nachweis,
Neubau, Außenbauteil, Anlage, 3, Dach, Außenwand, Fenster,
Decke, Änderung, Ausbau, Wärmeschutzanforderung, kleine,
Gebäude, Gebäudeerweiterung, rechtlich, Aspekte
Auftrag: Ein Planer
hat den Auftrag erhalten für bestehende Gebäude Erweiterungen zu planen und die
der geforderten Nachweise nach der EnEV 2014 auszustellen.
Praxis: Es handelt
sich sowohl um Wohn- als auch um Nichtwohngebäude im Bestand, die baulich
erweitert werden mit parallelem Einbau neuer Heizungsanlagen.
Die Erweiterungen sind teilweise auch unter 50 m² Nutzfläche.
Die EnEV 2014 regelt die Anforderungen an Erweiterungen im Baubestand im § 9
(Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden) Absatz (4) und (5).
Probleme: Die EnEV
2014 äußert sich allerdings im § 9 Absatz (5) nicht explizit zu dem Fall einer
Erweiterung mit einer Nutzfläche bis 50 m² bei Einbau eines neuen
Wärmeerzeugers. Über 50 m² große Erweiterungen müssen die Neubau-Anforderungen
erfüllen.
Fragen: Welche
Anforderungen gelten nach EnEV 2014 für die betroffenen Außenbauteile eines
Gebäudes bei Erweiterungen unter 50 m² Nutzfläche mit Einbau eines neuen
Wärmeerzeugers? Muss für diesen Fall auch der Nachweis des sommerlichen
Wärmeschutzes erbracht werden?
Antwort:
18.05.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
EnEV
2014: Anforderungen und EnEV-Nachweise für Erweiterung bis 50 m²
Nutzfläche im Wohn- und Nichtwohnbestand mit Einbau neuer
Wärmeerzeuger
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