Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog
EnEV 2014: Anforderungen und EnEV-Nachweise für Erweiterung bis 50 m² Nutzfläche im Wohn- und Nichtwohnbestand mit Einbau neuer Wärmeerzeuger

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Kurzinfo:
Ein Planer hat den Auftrag erhalten, für bestehende Gebäude Erweiterungen zu planen und die der geforderten Nachweise nach der EnEV 2014 auszustellen. Es handelt sich sowohl um Wohn- als auch um Nichtwohngebäude im Bestand, die baulich unter 50 m² Nutzfläche erweitert werden mit parallelem Einbau neuer Heizungsanlagen. Die EnEV 2014 regelt nicht explizit den Fall einer Erweiterung mit einer Nutzfläche bis 50 Quadratmetern (m²) bei Einbau eines neuen Wärmeerzeugers. Über 50 m² große Erweiterungen müssen die Neubau-Anforderungen der Verordnung erfüllen. Es stellt sich die Frage welche Anforderungen und Nachweise für Erweiterungen bis 50 m² gelten.

|Aspekte  |Auftrag  |Praxis  |Probleme  |Fragen  |Antwort


Aspekte: EnEV, 2014, Energieeinsparverordnung, Bestand, Baubestand, Erweiterung, unter, 50, m², Nutzfläche, Anforderung, Wärmeschutz, sommerlicher, Wohngebäude, Wohnbau, Wohnhaus, Nichtwohngebäude, Wärmeerzeuger, Nachweis, EnEV-Nachweis, Neubau, Außenbauteil, Anlage, 3, Dach, Außenwand, Fenster, Decke, Änderung, Ausbau, Wärmeschutzanforderung, kleine, Gebäude, Gebäudeerweiterung, rechtlich, Aspekte

Auftrag: Ein Planer hat den Auftrag erhalten für bestehende Gebäude Erweiterungen zu planen und die der geforderten Nachweise nach der EnEV 2014 auszustellen.

Praxis: Es handelt sich sowohl um Wohn- als auch um Nichtwohngebäude im Bestand, die baulich erweitert werden mit parallelem Einbau neuer Heizungsanlagen.
Die Erweiterungen sind teilweise auch unter 50 m² Nutzfläche.
Die EnEV 2014 regelt die Anforderungen an Erweiterungen im Baubestand im § 9 (Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden) Absatz (4) und (5).

Probleme: Die EnEV 2014 äußert sich allerdings im § 9 Absatz (5) nicht explizit zu dem Fall einer Erweiterung mit einer Nutzfläche bis 50 m² bei Einbau eines neuen Wärmeerzeugers. Über 50 m² große Erweiterungen müssen die Neubau-Anforderungen erfüllen.

Fragen: Welche Anforderungen gelten nach EnEV 2014 für die betroffenen Außenbauteile eines Gebäudes bei Erweiterungen unter 50 m² Nutzfläche mit Einbau eines neuen Wärmeerzeugers? Muss für diesen Fall auch der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes erbracht werden?

Antwort: 18.05.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format EnEV 2014: Anforderungen und EnEV-Nachweise für Erweiterung bis 50 m² Nutzfläche im Wohn- und Nichtwohnbestand mit Einbau neuer Wärmeerzeuger

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