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Kurzinfo:
Eine Diplom-Ingenieurin hat den Auftrag erhalten einen Energieausweis für
ein altes Fachwerkhaus aus dem Jahr 1890 auszustellen, gemäß neuer
Energieeinsparverordnung (EnEV 2014). Das Haus steht im Zentrum einer
historischen Altstadt in Nordrhein-Westfalen (NRW). Die Nachbarhäuser stehen
größtenteils unter Denkmalschutz - das besagte Haus jedoch nicht. Allerdings hat
der Eigentümer vor einiger Zeit Dachflächenfester eingebaut und wurde bei der
Gelegenheit von der Baubehörde darauf hingewiesen, dass er bauliche Maßnahmen an
seinem Haus mit der Denkmalbehörde abstimmen muss. Laut EnEV 2014 benötigen
Baudenkmäler keinen Energieausweis bei Verkauf oder Neuvermietung. Es stellt
sich die Frage, ob auch dieses Fachwerkhaus unter diese Ausnahmeregelung fällt.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme |Fragen |Antwort
Aspekte:
EnEV, 2014, Energieeinsparverordnung, Haus, Wohnhaus,
Wohngebäude, Fachwerk, Fachwerkhaus, Pflicht, Energieausweis, §,
16, Absatz, 2, 5, Verkauf, Vermietung, verkaufen, vermieten,
Ausnahme, Baudenkmal, Baudenkmäler, Denkmal, Denkmalschutz,
Altstadt, historisch, Stadtkern, NRW, Nordrhein-Westfalen,
Denkmalschutzgesetz, Denkmalbehörde, Landesregeln, öffentliches,
Interesse, Bodendenkmal, Denkmalliste, KfW, Förderung, Oberste,
Restriktion, Veränderung, unmittelbar, Umfeld, Denkmalbereich, §
24, Erscheinungsbild, Aufwand, Anforderungen, sonstige,
erhaltenswerte, Bausubstanz, Argumente, Kommune, Stadtkern,
Stadtbereich, Platzkante, Stuckfassade
Auftrag: Eine
Diplom-Ingenieurin hat den Auftrag erhalten für ein Fachwerkhaus - Baujahr 1890
- einen Energieausweis auszustellen nach EnEV 2014, § 16 (Ausstellung und
Verwendung von Energieausweisen), Absatz (2) für Verkauf oder Neuvermietung.
Praxis + Probleme:
Es handelt sich in diesem Fall um ein Fachwerkhaus aus dem Jahr 1890. Das Haus
steht in einer kleineren Stadt im Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW).
Das Haus steht im Kern der historischen Altstadt. Der größte Teil der
umliegenden Gebäude stehen unter Denkmalschutz. Das besagte Fachwerkhaus jedoch
nicht. Der Eigentümer muss allerdings, für jede Baumaßnahme am Haus
Denkmalbehörde befragen, weil die Nachbarhäuser alle unter Denkmalschutz stehen.
Vor Jahren hat der Eigentümer beispielsweise Dachflächenfester einbauen lassen
und wurde danach von der Baubehörde gerügt, weil die neuen Fenster das
historische Stadtbild „stören“ würden.
Fragen: Wann befreit
die EnEV 2014 Baudenkmäler von der Energieausweis-Pflicht? Fällt das
beschriebene Fachwerkhaus unter die Energieausweis-Ausnahme nach EnEV 2014, § 16
(Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen), Absatz (5) auch wenn es nicht
selbst denkmalgeschützt ist, jedoch im "Denkmalbereich" der Altstadt liegt?
Antwort:
18.05.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Energieausweis
für Fachwerkhaus von 1890 in historischer Altstadt mit
Nachbarhäusern unter Denkmalschutz
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