Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog EnEV 2014: Kennwerte in kommerziellen Immobilienanzeigen bei Verkauf oder Neuvermietung

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Kurzinfo:
Ein Diplom-Ingenieur stellt Energieausweise im Bestand für Wohn- und Nichtwohngebäude aus. Die neue EnEV 2014 fordert, dass in kommerziellen Immobilienanzeigen auch bestimmte Energiekennwerte des Gebäudes mit veröffentlicht werden. Für ältere Energieausweise, die noch gelten, regelt die EnEV welche Angaben auch in der Immobilienanzeige erscheinen müssen. Viele Verkäufer oder Vermieter haben bereits Energieausweise nach EnEV 2007 oder EnEV 2009 ausstellen lassen. Es stellt sich die Frage welche Angaben sie veröffentlichen müsse wenn z. B. der Verbrauchskennwert im Energieausweis ohne den Warmwasser-Anteil vorliegt.

|Aspekte  |Auftrag  |Praxis  |Probleme  |Fragen  |Antwort


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Auftrag: Ein Diplom-Ingenieur stellt Energieausweise im Bestand für Wohn- und Nichtwohngebäude aus.

Praxis: Die neue EnEV 2014 ist seit 1. Mai 2014 in Kraft. Die Verordnung fordert im § 16a (Pflichtangaben in Immobilienanzeigen), dass in kommerziellen Immobilienanzeigen auch bestimmte Energiekennwerte des Gebäudes mit veröffentlicht werden. Für ältere Energieausweise, die noch gelten, regelt die EnEV 2014 im § 29 (Übergangsvorschriften für Energieausweise und Aussteller) welche Angaben auch in der Immobilienanzeige erscheinen müssen.

Probleme: Viele potenzielle Auftraggeber unseres Fragestellers, die beabsichtigen ein Gebäude teilweise oder ganz zu verkaufen oder neu zu vermieten, haben bereits Energieausweise nach EnEV 2007 oder EnEV 2009 ausstellen lassen. Allerdings sind sie sehr verunsichert und wissen nicht welche Energiekennwerte sie in ihren Anzeigen mit veröffentlichen müssen. Auch fürchten sie eine Ordnungswidrigkeit zu begehen wenn beispielsweise der Verbrauchskennwert in ihrem Energieausweis ohne den Warmwasser-Anteil vorliegt.

Fragen: Welcher Angaben müssen nach EnEV 2014 für ein Wohnhaus in einer kommerziellen Immobilienanzeige als Energieverbrauchskennwert veröffentlicht werden? Muss man für ein Wohnhauses im Bestand - mit einem Verbrauchs-Energieausweis ohne Warmwasser-Anteil - 20 Kilowattstunden pro Quadratmeter (kWh/m²) auf den Energieverbrauchskennwert dazurechnen? Wie sieht dieselbe Situation für Nichtwohngebäude aus? Muss man nach EnEV 2014 für eine kommerzielle Immobilienanzeige beim Energieausweis nach EnEV überhaupt den Warmwasser-Anteil dazurechnen?

Antwort: 07.05.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format EnEV 2014: Kennwerte in kommerziellen Immobilienanzeigen bei Verkauf oder Neuvermietung

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