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Kurzinfo:
Ein Diplom-Ingenieur stellt Energieausweise im Bestand für Wohn- und
Nichtwohngebäude aus. Die neue EnEV 2014 fordert, dass in kommerziellen
Immobilienanzeigen auch bestimmte Energiekennwerte des Gebäudes mit
veröffentlicht werden. Für ältere Energieausweise, die noch gelten, regelt die
EnEV welche Angaben auch in der Immobilienanzeige erscheinen müssen. Viele
Verkäufer oder Vermieter haben bereits Energieausweise nach EnEV 2007 oder EnEV
2009 ausstellen lassen. Es stellt sich die Frage welche Angaben sie
veröffentlichen müsse wenn z. B. der Verbrauchskennwert im Energieausweis ohne
den Warmwasser-Anteil vorliegt.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme |Fragen |Antwort
Aspekte:
EnEV, 2014, Energieeinsparverordnung, Energieausweis, Anzeige,
Immobilienanzeige, Pflichtangaben, Pflicht, Verkauf, verkaufen,
Vermietung, vermieten, Leasing, leasen, Pächter, verpachten,
kommerziell, Angaben, Energieangaben, Kennwert, Energiekennwert,
Heizung, Warmwasser, Verbrauch, Verbrauchsausweis,
Verbrauchs-Energieausweis, Daten, korrekt, Haftung, Richtigkeit,
Endenergieverbrauch, Endenergiebedarf, Effizienzklasse, Wärme,
Strom, getrennt, trennen, Baujahr, Energieträger,
Auftrag: Ein
Diplom-Ingenieur stellt Energieausweise im Bestand für Wohn- und
Nichtwohngebäude aus.
Praxis: Die neue EnEV
2014 ist seit 1. Mai 2014 in Kraft. Die Verordnung fordert im § 16a
(Pflichtangaben in Immobilienanzeigen), dass in kommerziellen Immobilienanzeigen
auch bestimmte Energiekennwerte des Gebäudes mit veröffentlicht werden. Für
ältere Energieausweise, die noch gelten, regelt die EnEV 2014 im § 29
(Übergangsvorschriften für Energieausweise und Aussteller) welche Angaben auch
in der Immobilienanzeige erscheinen müssen.
Probleme: Viele
potenzielle Auftraggeber unseres Fragestellers, die beabsichtigen ein Gebäude
teilweise oder ganz zu verkaufen oder neu zu vermieten, haben bereits
Energieausweise nach EnEV 2007 oder EnEV 2009 ausstellen lassen. Allerdings sind
sie sehr verunsichert und wissen nicht welche Energiekennwerte sie in ihren
Anzeigen mit veröffentlichen müssen. Auch fürchten sie eine Ordnungswidrigkeit
zu begehen wenn beispielsweise der Verbrauchskennwert in ihrem Energieausweis
ohne den Warmwasser-Anteil vorliegt.
Fragen: Welcher
Angaben müssen nach EnEV 2014 für ein Wohnhaus in einer kommerziellen
Immobilienanzeige als Energieverbrauchskennwert veröffentlicht werden? Muss man
für ein Wohnhauses im Bestand - mit einem Verbrauchs-Energieausweis ohne
Warmwasser-Anteil - 20 Kilowattstunden pro Quadratmeter (kWh/m²) auf den
Energieverbrauchskennwert dazurechnen? Wie sieht dieselbe Situation für
Nichtwohngebäude aus? Muss man nach EnEV 2014 für eine kommerzielle
Immobilienanzeige beim Energieausweis nach EnEV überhaupt den Warmwasser-Anteil
dazurechnen?
Antwort:
07.05.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
EnEV
2014: Kennwerte in kommerziellen Immobilienanzeigen bei Verkauf
oder Neuvermietung
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