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Kurzinfo:
Ein Diplom-Ingenieur erstellt einen EnEV-Nachweis für einen neu zu
errichtenden Wohnkomplex, der als gefördertes KfW-70-Effizienzhaus geplant und
gebaut wird. Es handelt sich um zwei Gebäuden, die beide über eine eigene
thermische Bauhülle verfügen: ein „Vorderhaus“ und ein „Hinterhaus“. Das
Hinterhaus ist über einen Laubengang im ersten und zweiten Geschoss mit dem
Vorderhaus verbunden. Dieser Laubengang hat aber keine eigene thermische Hülle.
Auf Nachfrage im KfW-Infocenter wurde schon bestätigt, dass es sich bei der
Betrachtung nach EnEV 2009 um zwei Gebäude handelt. Die Heizzentrale befindet
sich im Vorderhaus, demnach müsste die Anbindung des Hinterhauses im
EnEV-Nachweis als Nahwärmesystem berechnet werden. Es stellt sich die Frage wer
den Primärenergiefaktor für diese Nahwärmeversorgung des Hinterhauses berechnen
darf – der nachweisführende Planer oder ein unabhängiger Gutachter.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme |Fragen |Antwort
Aspekte:
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Wärmepumpe, Trinkwasser, Sachverständiger, öffentlich-rechtlich,
anerkannt, TGA, Gebäudeausrüstung
Auftrag: Ein
Diplom-Ingenieur erstellt einen EnEV-Nachweis für einen neu zu errichtenden
Wohnkomplex, der als gefördertes KfW-70-Effizienzhaus geplant und gebaut wird.
Praxis: Der
Wohnkomplex besteht aus zwei Gebäuden, die beide über eine eigene thermische
Bauhülle verfügen: Es handelt sich um ein „Vorderhaus“ und ein „Hinterhaus“.
-
Wärmeschutz der Gebäudehülle:
Die Wärmeschutz-Anforderung (Höchstwert des spezifischen
Transmissionswärmeverlustes H‘T) für die beiden Gebäude weisen
nach EnEV 2009 folgende Werte auf:
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Einseitig angebautes Vorderhaus: 0,45 Watt pro Quadratmeter
und Kelvin (W/m²K)
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Freistehendes Hinterhaus mit Nutzfläche über 350 m²: 0,50
W/m²K
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Anlagentechnik Heizung:
Die Heizzentrale befindet sich im Vorderhaus, demnach müsste die
Anbindung des Hinterhauses im EnEV-Nachweis als Nahwärmesystem
berechnet werden.
Die Wärmeerzeugung besteht aus einem Brennwertkessel und einer
Abluftwärmepumpe. Die Abluft aus dem Hinterhaus wird über ein
KVS-System (Kreislaufverbundsystem mit Wärmetauscher für die
Abluft) abgekühlt. Die aufgenommene Wärme wird über erdverlegte
Leitung zum Vorderhaus geliefert. Sie versorgt zusammen mit der
ebenfalls über ein KVS-System gewonnenen Abluftwärme des
Vorderhauses eine Wärmepumpe. Letztere erzeugt zusammen mit dem
Brennwertkessel die nötige Heizwärme für die Beizung der Räume
und das Trinkwarmwasser.
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Qualifizierung des Fragestellers:
Der Fragesteller ist ein ausgebildeter Ingenieur der
Fachrichtung Verfahrenstechnik, also eines
technisch-naturwissenschaftlichen Bereiches. Seit 23 Jahren ist
er als Planer der technischen Gebäudeausrüstung von Gebäude
(TGA) tätig. Er ist kein ausgewiesener Gutachter oder
Sachverständiger, im öffentlich-rechtlichen Sinne.
Probleme: Die
Sichtweise der Gebäudeaufteilung wurde von den mitbeteiligten Planern kontrovers
diskutiert. Vom KfW-Infocenter wurde auf Nachfrage die Antwort erteilt, dass es
sich für den EnEV-Nachweis um zwei Gebäude handele. Daraus ergibt sich die Frage
nach dem Primärenergiefaktor für die Nahwärmeversorgung des Hinterhauses.
Fragen: Wer darf den
Primärenergiefaktor für die Nahwärmeversorgung des Hinterhauses für die
EnEV-Nachweisführung nach EnEV 2009 berechnen? Ist es zulässig, dass der der
Fragesteller - als EnEV Nachweisersteller – den Primärenergiefaktor selbst
berechnet oder muss der Auftraggeber für diese Aufgabe einen unabhängigen
Gutachter hinzuziehen? Wie gestaltet sich dieselbe Fragestellung aus der Sicht
der neuen EnEV 2014?
Antwort:
27.04.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
EnEV-Nachweis
für einen geteilten Neubau nach EnEV 2009 und EnEV 2014 führen
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