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Kurzinfo:
Ein Diplom-Bauingenieur führt für die Umnutzung eines bestehenden
Bürogebäudes in Wohnungen die geforderten Nachweise nach der
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009). Der Architekt hat sämtliche Details und
Anschlüsse normgerecht geplant, um Wärmebrücken zu vermeiden. Dieses ist aus den
Architekten-Werkplänen ersichtlich. Ein externer Qualitätssicherer unterstützt
das Projekt baubegleitend und führt auch die Endabnahmen der Wohnungen mit den
Eigentümern durch. Nun fordert er zusätzliche Nachweise zu den Wärmebrücken
sowie zu dem sommerlichen Wärmeschutz. Es stellt sich die Frage, ob diese
Forderungen gerechtfertigt sind und wie die Nachweise zu erbringen sind.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme |Fragen |Antwort
Aspekte:
EnEV, 2009, 2014, Energieeinsparverordnung, Nachweis,
EnEV-Nachweis, nachweisen, beweisen, Anforderungen, Bestand,
Baubestand, Büro, Bürogebäude, Umnutzung, umnutzen, Nutzung,
ändern, Nutzungsänderung, Wohnung, Ausbau, nachweisen,
Wärmebrücken, Betrachtung, Wärmeverlust, energetisch,
Feuchteschaden, Schimmel, Mindestwärmeschutz, DIN, 4108-2,
4108-6, 4701-10, 18599, Wärmebrückennachweis, Innendämmung,
Zuschlag, pauschal, sommerlicher, sommerlich, Wärmeschutz,
Hitzeschutz, Renovierung, Anbau, Ausbau, Umbau, öffentlich,
Gebäude, Feuchteschutz, neues, Gebäudeteil, Primärenergiebedarf
Auftrag: Ein
Diplom-Bauingenieur hat den Auftrag erhalten für die Umnutzung eines bestehenden
Bürogebäudes in Wohnungen die geforderten Nachweise nach der
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) zu führen.
Praxis: Ein
bestehendes Bürogebäude wird zu Wohnungen umgebaut.
Sämtliche Details und Anschlüsse wurden von dem planenden Architekten nach DIN
4108 (Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden) Beiblatt 2 (Wärmebrücken -
Planungs- und Ausführungsbeispiele) ausgebildet, um Wärmebrücken zu vermeiden.
Dieses ist aus den Architekten-Werkplänen ersichtlich.
Das Bauvorhaben wird durch die KfW-Bank gefördert im Rahmen des Programms 151
„Energieeffizient Sanieren – Kredit für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder
energetische Einzelmaßnahmen“.
Ein externer Qualitätssicherer unterstützt das Projekt baubegleitend und führt
auch die Endabnahmen der Wohnungen mit den Eigentümern durch.
Probleme: Der
Qualitätssicherer verlangt trotz des vorhanden EnEV-Nachweises zusätzlich:
- Nachweis der Wärmebrücken gem. DIN 4108 Beiblatt 2,
- Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes.
Fragen: Sind die
Forderungen des externen Qualitätssicherers berechtigt? Wie sind diese Nachweise
ggf. zu erbringen?
Antwort:
22.04.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Bürogebäude
in Wohnungen umnutzen und umbauen: Nachweise nach EnEV 2009 und
EnEV 2014 führen
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