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Kurzinfo:
In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um öffentliche Schulen, die von
einer Kommune betreut werden. Gemäß EnEV 2007 und EnEV 2009 mussten auch Schulen
den Energieausweis aushängen. Sie wurden als „sonstige Einrichtungen“ anerkannt
in denen eine große Anzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen wahrnehmen.
Die EnEV 2014 schränkt die Aushangspflicht für öffentliche
Dienstleistungsgebäude „mit behördlicher Nutzung“ ein. Parallel dazu
verpflichtet sie auch vielbesuchte, privatwirtschaftlich genutzte
Dienstleistungsgebäude (wie Kinos oder große Kaufhäuser) vorhandene
Energieausweise auszuhängen. Es stellt sich die Frage, ob nach EnEV 2014 in
öffentlichen Schulen auch die Energieausweise aushängen müssen.
Fragen: Wie werden
Schulen im Sinne der Aushangspflicht nach neuer EnEV 2014 eingestuft? Müssen
nach EnEV 2014 in Schulen auch Energieausweise ausgehängt werden?
Antwort:
24.04.2014, aktualisiert 28.06.2017 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
EnEV
2014 Praxis: Aushangspflicht für Energieausweise für bestehende
Schulgebäude
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Aspekte:
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