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Kurzinfo:
Ein ausstellungsberechtigter Energieberater hat den Auftrag erhalten für ein
Mehrfamilienhaus in Bestand den vorliegenden Energieausweis auf der Grundlage
des Bedarfs und nach EnEV 2007 nach den Anforderungen der aktuellen EnEV 2009 zu
erneuern. Es stellt sich die Frage ob sich die Grundlagen der Berechnung für
Bedarfsenergieausweise nach EnEV 2007 im Vergleich zur EnEV 2009 geändert haben
und welche Aspekte der Energieberater insbesondere beachten sollte.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme |Fragen |Antwort
Aspekte:
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Datenverwendung, Energiekennwert, Wohnbestand, Altbau,
Wohngebäudebestand, Bestand, Änderungen,
Energieverbrauchskennwert, Gültigkeit, Geltungsdauer, erneut,
ausstellen, erstellen, Eingabedaten, Technik, Ergebnisse,
Berechnungsformel,
Auftrag: Ein
ausstellungsberechtigter Energieberater hat den Auftrag erhalten für ein
Mehrfamilienhaus in Bestand den vorliegenden Energieausweis auf der Grundlage
des Bedarfs und nach EnEV 2007 nach den Anforderungen der aktuellen EnEV 2009 zu
erneuern.
Praxis: Es handelt
sich um ein Mehrfamilienhaus im Bestand. Für dieses wurde Zeiten EnEV 2007 einen
Energieausweis ausgestellt auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs.
Probleme: Die Frage
ist ob sich die Grundlagen der Berechnung für Bedarfsenergieausweise nach EnEV
2007 im Vergleich zur EnEV 2009 geändert haben.
Fragen: Welche Aspekte
sollte der Aussteller berücksichtigen, wenn er den bestehenden
Bedarfsenergieausweis für das Mehrfamilienhaus nach EnEV 2007 nach den
Anforderungen der geltenden EnEV 2009 erneuert? Haben sich relevante Grundlagen
für die Berechnung des Bedarfs-Energieausweises - insbesondere bei der Erfassung
der Gebäudehülle - von der EnEV 2007 zur novellierten Fassung der EnEV 2009
geändert? Welche Änderungen müsste der Energieberater berücksichtigen, wenn er
den Bedarfs-Energieausweis nach EnEV 2007 für das Mehrfamilienhaus nach den
Anforderungen der kommenden EnEV 2014 erneuern müsste?
Antwort:
23.04.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Mehrfamilienhaus:
Alten Bedarfs-Energieausweis nach EnEV 2007 erneuern gemäß EnEV
2009 / EnEV 2014
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