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Kurzinfo:
Ein Bauingenieur hat den Auftrag erhalten für neu erbaute Wohnhäuser jeweils
den EnEV-Nachweis und den Nachweis für den Antrag für eine finanzielle
Förderungen durch die KfW im Rahmen des Programms „Energieeffizient Bauen“ zu
führen. Die Wohnhäuser werden jeweils ausgestattet mit Brennwertkessel für die
Beheizung sowie mit Elektro-Speichergerät für die Trinkwasser-Erwärmung.
Zusätzlich wird auch eine Photovoltaikanlage - vorrangig zum Eigenverbrauch –
eingesetzt. Es stellt sich die Frage wie der Ertrag der Photovoltaik-Anlage nach
EnEV 2009 und EnEV 2014 im EnEV-Nachweis angerechnet wird.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme |Fragen |Antwort
Aspekte:
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Fotovoltaik, Bilanz, Energiebilanz, anrechnen, Ertrag,
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Auftrag: Ein
Bauingenieur hat den Auftrag erhalten für neu erbaute Wohnhäuser jeweils den
EnEV-Nachweis und den Nachweis für den Antrag für eine finanzielle Förderungen
durch die KfW im Rahmen des Programms „Energieeffizient Bauen“ zu führen.
Praxis: Ein Bauträger
plant den Neubau von Wohnhäusern.
• Heizung: In den neuen Wohngebäuden wird unter anderem auch ein
Brennwert-Kessel für die Beheizung des Gebäudes eingesetzt.
• Warmwasser: Für die Trinkwarmwasserbereitung wird ein Elektro-Speichergerät
vorgesehen, das tagsüber den Speicher auflädt.
• Strom: Zusätzlich wird eine Photovoltaikanlage - vorrangig zum Eigenverbrauch
– eingesetzt.
Probleme:
EEWärmeG:
Aus relevanten Auslegungsfragen konnte der Fragesteller
schlussfolgern, dass die Anrechnung des Ertrags der PV-Anlage nur im
Rahmen der Unterschreitung durch Ersatzmaßnahmen anrechenbar ist.
Eine direkte Anrechnung auf die Nutzungspflicht nach dem EEWärmeG
2011 als Umweltquelle ist somit nicht möglich.
EnEV
2009:
Gemäß EnEV 2009 § 5 (Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien)
sowie den KfW-Förderbedingungen ist es grundsätzlich möglich, den
Stromertrag durch Photovoltaikanlagen anzurechnen sofern dieser den
Bedarf nicht übersteigt und eine monatliche Simulation des Ertrags
durchgeführt wird.
Es stellt
sich die Frage wie dieses in der Praxis angerechnet wird:
A)
Simulation mit Nutzerprofil: Es wird eine Simulation durchgeführt,
bei der der PV-Ertrag mit einem Nutzerprofil überlagert wird und
somit der tatsächliche Eigenverbrauch berechnet wird. Diese Variante
berücksichtigt aus Sicht unseres Fragestellers, dass der Strom
gleichzeitig produziert und abgenommen wird. Der anrechenbare
Eigenverbrauch ist hierbei natürlich deutlich geringer. Eine solche
Simulation kann zudem kaum ein PV-Hersteller erstellen.
B)
Monatliche Simulation ohne Nutzerprofil: Es reicht eine monatliche
Solarsimulation ohne Nutzerverhalten, in der der absolute Ertrag mit
dem EnEV-Bedarf abgeglichen wird. Diese Variante berücksichtigt
jedoch ausschließlich die Monatsergebnisse. Ob gleichzeitig Strom
produziert und verbraucht wird hierbei nicht eindeutig ausgewiesen.
Der anrechenbare Eigenverbrauch ist hierbei deutlich höher. Es
stellt sich die Frage ob diese Methode nach EnEV zulässig ist, da
hier nur von einer monatlichen Simulation die Rede ist, bei der
maximal der Bedarf im Gebäude nach EnEV angerechnet werden darf.
Fragen: Wie wird der
Ertrag der Photovoltaik-Anlage für ein neues Wohngebäude nach EnEV 2009
angerechnet? Ist es gerechtfertigt die Monatssummen des Ertrages anzurechnen,
auch wenn dieser gegebenenfalls innerhalb dieses Zeitraums nicht gleichzeitig
produziert und abgenommen wird? Wie wird der Ertrag der Photovoltaik-Anlage für
ein neues Wohngebäude nach EnEV 2014 angerechnet?
Antwort:
26.03.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Photovoltaik-Anlagen
für neue erbaute Wohnhäuser nach EEWärmeG 2011 sowie im Nachweis
nach EnEV 2009 und 2014 berücksichtigen
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