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Kurzinfo:
Im Rahmen der Baumaßnahmen wird die Grundfläche des Gebäudes um 400 m²
erweitert. Dafür wurde die bestehende Fassade ausgebaut und um 20 Meter (m)
verschoben unverändert wieder aufgebaut. Die alte Fassade ist nicht winddicht,
der Luftzug ist sehr deutlich spürbar. Konstruktion und Wärmeschutz: Ist es
zulässig, dass der Architekt die bestehende Fassade einfach wieder verwendet
ohne einen entsprechenden Hinweis an den Bauherrn? Gebäudehülle und
Luftdichtheit: Welche Möglichkeiten gibt es eine Sonderform
Pfosten/Pfostenfassade luftdicht zu realisieren?
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme |Fragen |Antwort
Aspekte:
EnEV, 2009, 2014, Energieeinsparverordnung, Baubestand, bestand,
Nichtwohngebäude, Fassade, verschieben, Luftdichtheit,
Gebäudehülle, Erweiterung, Grundfläche, großflächig, U-Wert,
Außenbauteil, energetisch, Qualität, aufrechterhalten,
Aufrechterhaltung, keine, Verschlechterung, erlaubt, Nachweis,
EnEV-Nachweis, allgemeine, anerkannte, Regeln, Technik,
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Wärmeschutz, Hinweis, Bauherr, Sonderform-Fassade, Pfosten,
Pfostenfassade, Pfosten/Pfostenfassade, Krankenhaus,
Projektberatung, Anforderungen, Wärmeschutzverordnung, 1995,
WSchVO, WärmeschutzVO, RAL, Leitfaden, Planungsleitfaden,
Fenster, Fugendurchlässigkeit, Dichtheit, Fugen, Fensterfugen,
DIN, 4108
Auftrag: Ein Planer
wurde beauftragt den Bauherrn bei der Erweiterung des bestehenden Krankenhauses
zur Durchführung des Projektes zu beraten.
Praxis: Es handelt
sich um ein Krankenhaus – mit Pfosten als Stützen und einer Pfostenfassade -
welches im Jahr 1996 eingeweiht wurde.
Im Rahmen der Baumaßnahmen wird die Grundfläche des Gebäudes um 400 m²
erweitert. Dafür wurde die bestehende Fassade ausgebaut und um 20 Meter (m)
verschoben unverändert wieder aufgebaut.
Probleme:
1. Konstruktion und Wärmeschutz:
Die Fassade aus dem Jahr 1995/96 wurde ohne Änderung der Bauteile und der
Scheiben zwischen den Pfosten wieder eingebaut.
Der Architekt ist der Meinung, dass in diesem Fall die Anforderungen der EnEV
2009 nicht greifen, weil die gesamte Fassade über 10.000 Quadratmeter (m²)
umfasst. Deshalb würde dieser Fall unter die Bagatellgrenze fallen, weil die
Fläche der verschobenen Fassade unter 10 Prozent (%) der Gesamtfläche liegt.
Auch ist er der Meinung, dass die Anforderungen der EnEV 2009 bezüglich einer
Erweiterung der Nutzfläche mit über 50 m² in diesem Fall nicht greifen, dass
somit der Bestandsschutz gilt.
2. Gebäudehülle und Luftdichtheit:
Die alte Fassade ist nicht winddicht, der Luftzug ist sehr deutlich spürbar.
Zurzeit werden die Räume mit Überdruck angefahren, damit es für die Patienten
keine Zugerscheinungen gibt: Die Luftmenge der Klimaanlage wurde erhöht, damit
der Winddruck von außen geringer ist als der Gegendruck von innen. Dadurch wird
verhindert, dass die Patienten Zugerscheinungen verspüren im Fassadenbereich.
Fragen:
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Konstruktion und Wärmeschutz: Ist es zulässig, dass der
Architekt die bestehende Fassade einfach wieder verwendet ohne
einen entsprechenden Hinweis an den Bauherrn?
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Gebäudehülle und Luftdichtheit: Welche Möglichkeiten gibt es
eine Sonderform Pfosten/Pfostenfassade luftdicht zu realisieren?
Antwort:
10.02.2014 ergänzt am 13.02.2014 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Krankenhaus
Baujahr 1996 nach EnEV 2009 / 2014 erweitern: bestehende Fassade
unverändert verschieben und Luftdichtheit der Gebäudehülle
gewährleisten
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