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Kurzinfo:
Ab 1. Mai 2014 tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2114) in Kraft.
Wie von der EU-Gebäuderichtlinie 2010 gefordert, verpflichtet die novellierte
Verordnung die Verkäufer und Neuvermieter von Gebäuden auch gewisse
Energiekennwerte aus dem Energieausweis in kommerziellen Anzeigen mit zu
veröffentlichen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt begeht ggf. eine
Ordnungswidrigkeit und es drohen ihm Bußgelder bis zu 15.000 Euro. Es stellt
sich die Frage was die EnEV 2014 genau fordert und welche rechtlichen Aspekte
die Betroffenen kennen und berücksichtigen sollten.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme |Fragen |Antwort
Aspekte:
EnEV, 2014, Energieeinsparverordnung, Energieausweis, §, 16a,
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Anzeige, kommerziell, Tageszeitung, Internet, Portal,
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Pächter, Verpächter, Verkäufer, Käufer, Mieter, Neumieter,
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Verbrauchsausweis, Endenergiebedarf, Endenergieverbrauch,
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Wohnbau, Wohngebäude, Haus, Wohnhaus, Wohnung, Nutzungseinheit,
Wohnungsbau, Wärme, Strom, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau,
Zweckbau, Industriebau, Gewerbebau, Übergang
Auftrag: Makler
vermitteln Immobilien – teilweise oder insgesamt – die verkauft, neu vermietet,
verpachtet oder verleast werden. Für ihre Dienste erhalten sie eine
entsprechende Vergütung entweder von den Käufern, Mietern und Pächtern oder von
den Verkäufern, Vermietern, Verpächtern oder Leasinggebern.
Praxis: Makler
schalten zum Zweck des Verkaufs oder der Neuvermietung von Gebäuden auch
Anzeigen in den einschlägigen Seiten von Tageszeitungen und anderen Print-Medien
sowie in spezialisierten Online-Portalen. Die neue EnEV 2014 verpflichtet
Verkäufer und Vermieter im neuen § 16a (Pflichtangaben in Immobilienanzeigen),
dass sie in den Anzeigen in kommerziellen Medien auch gewisse Energieangaben aus
dem Energieausweis jeweils mit veröffentlichen, wenn ein Energieausweis bereits
vorliegt.
Probleme: Aus der
Vielzahl der Anfragen, die uns erreicht haben zeichnet sich deutlich die Sorge
ab, dass sich aus der Umsetzung dieser neuen EnEV-Pflicht vielfache Probleme
ergeben werden, insbesondere was die rechtlichen Aspekte und die Haftung
anbelangt.
Fragen:
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Was
schreibt die EnEV 2014 für kommerzielle Immobilienanzeigen vor?
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Ab
wann greift diese neue EnEV-Pflicht?
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Wen
genau treffen diese neuen Pflichten?
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Auf
welche Vorgänge und Fälle bezieht sich die neue Pflicht?
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Welche Angaben müssen in den Immobilienanzeigen mit
veröffentlicht werden?
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Wie
gestaltet sich die Situation für Energieausweise, die vor dem
Inkrafttreten der neuen EnEV ausgestellt wurden?
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Was
versteht die EnEV 2014 unter dem Begriff „kommerzielle Medien“?
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Ist
auch die eigene Homepage eines Immobilienmaklers, eines
Verkäufers oder Vermieters ein kommerzielles Medium?
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Gelten spezialisierte Online-Portale wie ImmobilienScout24,
Immowelt, Immonet, Immopool, usw. auch als kommerzielle Medien
im Sinne der EnEV 2014?
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Was
passiert wenn der Verkäufer oder Neuvermieter keinen
Energieausweis hat und er auch keinen erstellen lassen möchte
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Wer
haftet bei der Veröffentlichung der Anzeige in kommerziellen
Medien für den nicht vorhandenen Energieausweis bzw. für
fehlende Angaben?
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Welche Geldbußen müssen Betroffene ggf. befürchten?
Antwort:
16.12.2013 ergänzt 07.04.2014 - wenn Sie unsere Premium-News abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Die
neue EnEV 2014 fordert Energieausweis-Angaben in kommerziellen
Immobilien-Anzeigen: Was sollten
Makler, Verkäufer, Vermieter und ihre Kunden wissen?
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