Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Gebäude von 1978 wird vererbt und vielleicht
abgerissen: Energieausweis-Pflichten nach EnEV

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Kurzinfo:
In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein bestehendes Gebäude aus den 70-er Jahren. Die Eigentümerin ist kürzlich verstorben und die Erben überlegen, das Objekt von einem Bauträger abreißen zu lassen. Es stellt sich die Frage, ob ein Energieausweis benötigt wird – für beide Optionen, d. h. wenn das Gebäude behalten und genutzt oder abgerissen und ein Neubau errichtet wird.

Fragen: Ist ein Energieausweis auszustellen, wenn das Gebäude abgerissen wird? Ist ein Energieausweis auszustellen, wenn das Gebäude weiterhin besteht und genutzt wird?

Antwort: 20.07.2020 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Gebäude von 1978 wird vererbt und vielleicht abgerissen: Energieausweis-Pflichten nach EnEV

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