Energieausweis und EnEV 2009

. EnEV 2014, EnEV ab 2016 und EEWärmeG 2011: Fragen und Antworten zu Praxisbeispielen
   Home + Aktuell
   GEG 2020
   GEIG 2021
   EnEV 2014/2016
   · EnEV ab 2016
 · EnEV 2014 Text
 · Praxis-Dialog
 · Praxis-Hilfen
   EEWärmeG 2011
   EPBD 2018
   Wissen + Praxis
   Dienstleister
.
   Service + Dialog
   Premium-Login
   Zugang bestellen
   Praxis-Hilfen
   Newsletter
   EnEV-Archiv
   Medien-Service
   Kontakt | Portal
   Impressum
   Datenschutz
Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Aushangpflicht für Energieausweise nach EnEV 2014
auch für größere Büro- und Verwaltungsgebäude

.
Kurzinfo:
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) verpflichtet schon seit Jahren Eigentümer und Betreiber von großen öffentlichen Gebäuden ihre Energieausweise für das Publikum gut sichtbar auszuhängen. Die aktuelle Version - EnEV 2014 - hat die Aushängepflicht allerdings erheblich erweitert – auch auf bestimmte privatwirtschaftlich genutzte Gebäude wie Schule, größere Büro- oder Verwaltungsgebäude.

Fragen: In welchen Gebäuden, die privatwirtschaftlich genutzt werden, greift die Aushängepflicht der EnEV 2014 für Energieausweise? Welche Bedingungen müssen erfüllt sein und wer hängt den Energieausweis aus?

Antwort: 12.03.2020 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Aushangpflicht für Energieausweise nach EnEV 2014 auch für größere Büro- und Verwaltungsgebäude

-> Informieren Sie sich zum Premium-Zugang

Aspekte: Energieeinsparverordnung, EnEV, 2014, EU-Gebäuderichtlinie, Richtlinie, europäisch, Vorgaben, Energieausweis, Ausweis, Bedarfsausweis, Verbrauchsausweis, Aushang, aushängen, Pflicht, Eigentümer, Besitzer, Betreiber, Publikum, Verkehr, Publikumsverkehr, rege, großflächig

Zum Anfang der Seite

Professionelle Praxishilfen download und bestellen

.  

Wichtige Hinweise:
Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch können sich Fehler ergeben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben und Hinweise ohne jegliche Gewähr erfolgen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.

|  Nachrichten  |  EnEV 2014 Text  Praxis-Dialog  Praxis-Hilfen  Kontakt  |  Datenschutz  |

.

       Impressum

© 1999-2022 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart