Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Abgelaufene EnEV-Nachweise und Energieausweise für Wohn- und Nichtwohnbauten im Bestand verlängern

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Kurzinfo:
Es handelt sich um Praxisbeispiele, wie sie diese Tage immer häufiger vorkommen werden: Energieausweise für Gebäude, die in den Jahren 2006 oder 2007 ausgestellt wurden, laufen ab. Die Eigentümer benötigen jedoch gültige Energieausweise, weil sie die Gebäude entweder teilweise oder ganz verkaufen oder neu vermieten wollen. Dabei handelt es sich im vorliegenden Praxisbeispiel sowohl um bedarfs- oder verbrauchsorientierte Energieausweise für Wohn- und Nichtwohnbauten im Bestand. Obwohl die Gebäude in den letzten zehn Jahren, seit der Ausstellung der Energieausweise, nicht verändert wurden, würde eine Berechnung nach derzeit gültiger Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) schlechtere Werte ausweisen. Es stellt sich die Frage, welche Energieausweis-Optionen dem Aussteller zur Verfügung stehen und nach welcher EnEV-Version er die Energieausweise neu berechnen sollte.

Fragen: Wie erstellen Energieausweis-Aussteller die Verlängerung der Energieausweise und EnEV-Nachweise für Gebäude? Nach welcher EnEV-Fassung werden die beauftragten Energieausweise berechnet – nach der aktuell gültigen oder der dazumal geltenden EnEV-Version, als der inzwischen abgelaufene Energieausweis ausgestellt wurde? Kann ein vor zehn Jahren ausgestellter, bedarfsorientierter Energieausweis jetzt als verbrauchsorientierter Energieausweis erneuert werden?

Antwort: 26.03.2018 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Abgelaufene EnEV-Nachweise und Energieausweise für Wohn- und Nichtwohnbauten im Bestand verlängern

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Aspekte: Energieeinsparverordnung, EnEV, EnEV-Nachweis, Nachweis, Energieausweis, verlängern, abgelaufen, erneuern, Aussteller, EnEV-Fassung, berechnen, ausstellen, Verbrauchsausweis, Bedarfsausweis, Bedarf, Verbrauch

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