Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Drohendes Bußgeld bei mehreren ordnungswidrigen EnEV-Verstößen in Verbindung mit dem Energieausweis

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Kurzinfo:
In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein Bestandsgebäude, das verkauft wurde. Beim Besichtigungstermin hat der Verkäufer den potenziellen Käufern keinen Energieausweis vorgelegt, obwohl die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) dies ausdrücklich fordert. Auch nachdem der Kaufvertrag abgeschlossen war, überreichte der Verkäufer dem neuen Eigentümer keinen Energieausweis – weder als Original noch als Kopie. Damit hätte der Verkäufer laut „Bußgeld-Katalog“ der EnEV gleich zwei Ordnungswidrigkeiten begangen, für die gegebenenfalls jeweils ein Bußgeld droht.

Fragen: Würden die dargestellten Vergehen aus der Sicht der EnEV eine oder zwei Ordnungswidrigkeiten darstellen? Summieren sich mehrere, der im Bußgeldkatalog genannten Verstöße gegen die EnEV auf, oder wird nur die schwerwiegendste Ordnungswidrigkeit bestraft?

Antwort: 31.01.2017 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Drohendes Bußgeld bei mehreren ordnungswidrigen EnEV-Verstößen in Verbindung mit dem Energieausweis

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Aspekte: EnEV, 2014, 2016, Energieeinsparverordnung, Energieausweis, Energiepass, Ausweis, Gebäude, Altbau, Bestand, Baubestand, Verkauf, verkaufen, Verkäufer, Kauf, kaufen, Käufer, Eigentümer, Ordnungswidrigkeit, Bußgeld, vorlegen, Besichtigung, Verstoß, Verstöße, Regel, Regelung, EnEG, 2013, Energieeinsparungsgesetz, rechtlich, Recht

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