Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Nachträgliche Luftdichtheits-Prüfung für neues Einfamilienhaus mit KfW-70 Effizienzhaus-Förderung

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Kurzinfo:
Es handelt sich in diesem Praxisfall um ein neu erbautes Einfamilienhaus. Der Bauantrag wurde zwar im Jahr 2014, jedoch noch zu Zeiten des Geltungsbereiches der alten Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) eingereicht, demnach muss das Wohnhaus die energetischen Anforderungen dieser EnEV-Fassung erfüllen. Das Haus ist nicht mit einer Lüftungsanlage ausgestattet. Bei der Berechnung des EnEV-Nachweises hatte der zuständige Planer u. a. auch den Luftdichtheits-Bonus wahrgenommen. Die in den Nachweis-Berechnungen berücksichtigte erfolgreiche Luftdichtigkeitsprüfung der Bauhülle des Wohnhauses wurde jedoch niemals durchgeführt. Der ausführende Bauträger hat inzwischen Insolvenz angemeldet. Für dieses Bauvorhaben wurde auch eine Förderung für ein KfW-70-Effizienzhaus beantragt. Der Bauherr, bzw. Eigentümer befürchtet, dass er den KfW-Kredit möglicherweise zurückzahlen müsste.

Fragen: Kann im beschriebenen Praxisbeispiel die Luftdichtigkeitsprüfung auch nachträglich ausgeführt werden?

Antwort: 10.01.2017 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Nachträgliche Luftdichtheits-Prüfung für neues Einfamilienhaus mit KfW-70 Effizienzhaus-Förderung

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