Energieausweis und EnEV 2009

. EnEV 2014, EnEV ab 2016 und EEWärmeG 2011: Fragen und Antworten zu Praxisbeispielen
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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog EnEV- und EEWärmeG-Nachweis für neues öffentliches Klinikgebäude in Nordrhein-Westfalen (NRW) führen

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Kurzinfo:
Es handelt sich in diesem Praxisbeispiel um einen öffentlichen Neubau in NRW. Für den Bauantrag im Jahr 2016 wird der Nachweis nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014 ab 2016) sowie für die Nutzungspflicht nach dem Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011) erstellt. Letzteres wird anhand der anerkannten Ersatzmaßnahme zur Einsparung von Energie erfüllt, d.h. der Neubau wird noch energieeffizienter geplant und erbaut als es die geltende EnEV fordert. Für öffentliche Gebäude setzt das EEWärmeG dabei noch strengere Maßstäbe als für privatwirtschaftlich genutzte Bauten. Das Umweltministerium NRW hat dazu eine Auslegung erlassen, die vorsieht, dass bei öffentlichen Gebäuden nur der Wärmeschutz der Gebäudehülle um 30 Prozent im Vergleich zu den EnEV-Anforderungen übererfüllt wird. In diesem Praxisbeispiel wird diese Wärmeschutz-Anforderung allerdings nur teilweise erfüllt und die restliche Nutzungspflicht über erneuerbare Energien gedeckt. Dabei wird der Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes nur geringfügig unterschritten.

Fragen: Ist dieses Vorgehen zur Erfüllung des EEWärmeG 2011 gemäß Auslegung der des Landes NRW korrekt? Ist es zulässig – nach der Begründung der Bundesregierung zum EEWärmeG 2011 - den erhöhten Wärmeschutz der Gebäudehülle nur teilweise zu erfüllen und die restliche Nutzungspflicht über erneuerbare Energien zu decken?

Antwort: 21.03.2016 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format EnEV- und EEWärmeG-Nachweis für neues öffentliches Klinikgebäude in Nordrhein-Westfalen (NRW) führen

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