Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog
Energieausweis und EnEV-Nachweis für Erweiterung
eines Hauses um zwei Wohnungen ohne die Anlagen-
technik für Heizung und Warmwasser zu erneuern

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Kurzinfo:
Ein Diplomingenieur plant die Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses und soll auch die Nachweise nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) führen. Eine Bestands-Wohnung wird erweitert und zwei neue Wohnungen werden erstellt. Die neuen Wohnungen werden auch durch die bestehende Anlagentechnik für Heizung und Warmwasser versorgt. Es stellt sich die Frage, ob in diesem Fall ein EnEV-Nachweis genügt oder ob auch ein Energieausweis ausgestellt werden muss.

|Aspekte  |Auftrag  |Praxis  |Probleme  |Fragen  |Antwort


Aspekte: EnEV, 2014, Energieeinsparverordnung, Energieausweis, EnEV-Nachweis, Bestand, Baubestand Altbau, bestehendes, Gebäude, Wohngebäude, Wohnbau, Wohnungsbau, Wohnhaus, Haus, Mehrfamilienhaus, Erweiterung, erweitern, Anbau, anbauen, Aufstockung, aufstocken, neu, Wohnung, Wohneinheit, WE, ausstellen, Pflicht, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, EEWärmeG, 2011, Nutzungspflicht, Neubau, BMU, Hinweis

Auftrag: Ein Diplomingenieur plant die Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses und soll auch die Nachweise nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) führen.

Praxis: Eine Bestands-Wohnung wird erweitert und zwei neue Wohnungen werden erstellt. Die neuen Wohnungen werden auch durch die bestehende Anlagentechnik für Heizung und Warmwasser versorgt.

Probleme: Die EnEV 2014 regelt die Anforderungen bei Erweiterungen im Baubestand, bei denen kein neuer Wärmeerzeuger eingebaut wird, im § 9 (Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden) Absatz 4. Die betroffenen Außenbauteile müssen die Wärmeschutzanforderungen der EnEV 2014 einhalten, wie sie in der Anlage 3 (Anforderungen im Bestand) gelistet sind. Wenn die Nutzfläche, welche durch die Erweiterung hinzukommt, 50 Quadratmeter (m²) übersteigt, fordert die Verordnung auch den Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes.

Fragen: Wie wird der EnEV-Nachweis in diesem Praxisfall geführt? Muss auch ein Energieausweis ausgestellt werden? Greift in diesem Fall auch die Nutzungspflicht nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011)?

Antwort: 17.02.2015 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Energieausweis und EnEV-Nachweis für Erweiterung eines Hauses um zwei Wohnungen ohne die Anlagentechnik für Heizung und Warmwasser zu erneuern

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