Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog
Fehlerhafter Energieausweis im Wohnbestand: Zu den Pflichten des Ausstellers, wenn nachträglich festgestellt wird, dass die Angaben des Auftraggebers falsch waren

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Kurzinfo:
Ein Energieberater stellt im Rahmen des Unternehmens, in dem er tätig ist, ausschließlich Energieausweise für Wohnhäuser aus. Nun wurde festgestellt, dass ein Auftraggeber verschwiegen hatte, dass ein Wohngebäude, für das sie einen Verbrauchsausweis ausgestellt hatten, auch eine gewerbliche Nutzung umfasst. Es stellt sich die Frage welche Konsequenzen und Pflichten sich für den Aussteller daraus ergeben und welche rechtlichen Aspekte er in diesem Fall beachten sollte.

|Aspekte  |Auftrag  |Praxis  |Probleme  |Fragen  |Antwort


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Auftrag: Ein Energieberater stellt im Rahmen seines Unternehmens auch Verbrauchs-Energieausweise für Wohngebäude im Bestand aus.

Praxis: Der Energieberater und seine Kollegen stellen verbrauchsorientierte Energieausweise nur für reine Wohngebäude aus. Dieses geht aus dem Datenerhebungsbogen deutlich hervor. Dieser dient auch als Auftragsformular für die Energieausweis-Besteller.

Probleme: Es wurde nun festgestellt, dass sie einen fehlerhaften Energieausweis ausgestellt haben, weil der Auftraggeber ein vorhandenes Gewerbe in einem Gebäude verschwieg. Grundsätzlich interessiert den Fragesteller auch die Frage, welche Pflichten ein Aussteller erfüllen muss, wenn man nachträglich feststellt, dass ein fehlerhafter Energieausweis ausgestellt wurde.

Fragen:

  1. Wie wird ein fehlerhafter Energieausweis nachträglich für ungültig erklärt?

  2. Muss der Aussteller in einem solchen Fall auch die Registrierstelle am Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin über den fehlerhaft ausgestellten Energieausweis in Kenntnis setzen?

  3. Ist der Aussteller bei weiteren berechtigten Zweifeln an anderen Energieausweisen oder Aufträgen derselben Hausverwaltung, bzw. Auftraggebers verpflichtet, dem Verdacht nachzugehen und auch die weiteren, ausgestellten Ausweise zu prüfen?

  4. Wie gestaltet sich dieselbe Problematik, wenn es sich um einen Energieausweis handelt, der nach der EnEV 2009 ausgestellt wurde?

Antwort: 04.12.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Fehlerhafter Energieausweis im Wohnbestand: Zu den Pflichten des Ausstellers, wenn nachträglich festgestellt wird, dass die Angaben des Auftraggebers falsch waren

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