Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Anforderungen der EnEV 2014 an die Wärmedämmung von Warmwasserleitungen in Garagen und Tiefgaragen

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Kurzinfo:
Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) fordert, dass man Leitungen für die Heizung, Kühlung, Warm- und Kaltwasser in Gebäuden unter bestimmten Gegebenheiten entsprechend wärmedämmt. Es stellt sich die Frage, wie sich die Anforderungen gestalten, wenn die Leitungen durch Garagen oder Tiefgaragen eines Gebäudes führen.

|Aspekte  |Praxis  |Probleme  |Fragen  |Antwort


Aspekte: EnEV, 2014, Energieeinsparverordnung, Anlage, 5, §, 14, Anlagentechnik, Heizung, Warmwasser, Kühlung, Rohr, Rohre, Leitung, Leitungen, dämmen, Wärmeschutz, Rohrdämmung, Wärmedämmung, Anforderungen, Garage, Tiefgarage, Außenluft, beheizt, unbeheizt, Raum, Räume, Dämmstoff, Dicke, Dämmstoffdicke, Wärmeverteilung, Wärmeverteilungsleitung, Warmwasserleitung, Kälteverteilung, Kälteverteilungsleitung, Kaltwasser, Kaltwasserleitung, Armatur, Dämmpflicht, Nachrüstpflicht

Praxis + Probleme: Ein Planer wendete sich an uns wegen folgendem Problem:

In der EnEV 2014, Anlage 5 (Wärmedämmung Rohre und Armaturen) heißt es am Ende des Absatz 1, Nummer 1: Soweit in Fällen des § 14 (Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen) Absatz 5 Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen an Außenluft grenzen, sind diese mit dem Zweifachen der Mindestdicke nach Tabelle 1 (Wärmedämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen, Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen) Zeile 1 bis 4 zu dämmen.

Die Ausnahmen regelt die EnEV 2014 in der Anlage 5, Absatz 1, Nummer 2: „In Fällen des § 14 Absatz 5 ist Tabelle 1 nicht anzuwenden, soweit sich Wärmeverteilungsleitungen nach den Zeilen 1 bis 4 in beheizten Räumen oder in Bauteilen zwischen beheizten Räumen eines Nutzers befinden und ihre Wärmeabgabe durch freiliegende Absperreinrichtungen beeinflusst werden kann…“

Fragen: Grenzen Leitungen, die durch eine Garage oder Tiefgarage geführt werden, im Sinne der EnEV 2014, Anlage 5, Absatz 1 an Außenluft? Können Sie praktische Beispiele nennen was in der EnEV 2014, Anlage 5, Absatz 1, Nr. 2. mit „freiliegenden Absperreinrichtungen“ gemeint ist?

Antwort: 04.11.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Anforderungen der EnEV 2014 an die Wärmedämmung von Warmwasserleitungen in Garagen und Tiefgaragen

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