Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Warmwasser-Anteil für Berechnung des Verbrauchs-
Ausweises für Wohnhaus im Bestand berücksichtigen

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Kurzinfo:
Ein Diplomingenieur soll für ein bestehendes Wohnhaus einen Energieausweis auf der Basis des gemessenen Energieverbrauchs ausstellen. Bisher wurde für die Berechnung des Verbrauchs-Energieausweise ein pauschaler Prozentsatz von 18 Prozent angesetzt, sofern der Warmwasser-Anteil im Gesamtverbrauch enthalten war. Nach neuer EnEV 2014 wird der Endenergieverbrauch pauschal um 20 kWh/m² a erhöht wenn der Warmwasser-Verbrauch aufgrund dezentraler Erwärmung nicht bekannt. Es stellt sich die Frage wie der Warmwasser-Anteil in diesem Praxisfall berücksichtigt wird.

|Aspekte  |Auftrag  |Praxis  |Probleme  |Fragen  |Antwort


Aspekte: EnEV, 2014, Energieeinsparverordnung, Energieausweis, Bestand, Baubestand, Wohnbestand, Wohngebäude, Warmwasser, Anteil, Warmwasseranteil, berücksichtigen, pauschal, Pauschale, Heizkostenverordnung, HeizkostenV, 2009,

Auftrag: Ein Diplomingenieur hat den Auftrag erhalten für ein bestehendes Wohnhaus einen Energieausweis auf der Basis des gemessenen Energieverbrauchs auszustellen.

Praxis + Probleme:

Es handelt sich um ein Wohngebäude im Bestand.
Bisher wurde für die Berechnung des Verbrauchs-Energieausweise ein pauschaler Prozentsatz von 18 Prozent (%) angesetzt, sofern der Warmwasser-Anteil im Gesamtverbrauch enthalten war – wie es beispielsweise bei Gebäuden mit Einzelthermen der Fall war.
Nach neuer EnEV 2014 ist folgendermaßen vorzugehen:

Ist der Warmwasser-Verbrauch aufgrund dezentraler Erwärmung nicht bekannt, so ist der Endenergieverbrauch pauschal um 20 kWh/m² a zu erhöhen.

Ist der Warmwasseranteil im Gesamtendenergieverbrauch jedoch enthalten, dann wurde bisher pauschal mit 18 % Warmwasseranteil gerechnet (alte Heizkostenverordnung HKVO – novellierte HKVO).
Nach der Heizkostenverordnung wird dies schon lange anders praktiziert; hier wird die m² Fläche mit 32 kWh multipliziert und angesetzt.

Fragen: Ist es für den Verbrauchs-Energieausweis nach der EnEV 2014 zulässig weiterhin mit den pauschalen 18 % zu rechnen oder muss man den Warmwasser-Anteil nach § 9 der Heizkostenverordnung berechnen? Oder kann hier auch pauschal um 20 kWh/m² erhöht werden? Oder darf man sich als Aussteller für eine dieser Varianten entscheiden?

Antwort: 05.08.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Warmwasser-Anteil für Berechnung des Verbrauchs-Ausweises für Wohnhaus im Bestand berücksichtigen

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