Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog
Vorhangfassade in Pfosten-Riegel-Konstruktion für neu geplantes Schulgebäude: Definition und Berechnung für EnEV-Nachweis nach EnEV 2009 und EnEV 2014

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Kurzinfo:
Ein Diplom-Ingenieur soll für ein neu geplantes Schulgebäude mit Vorhangfassade den Energie-Nachweis gemäß EnEV 2009 erstellen. Unser Fragesteller hat festgestellt, dass der EnEV-Nachweis sehr ungünstig ausfallen würde wenn er die opake Paneelen als Außenwand berechnet gemäß EnEV 2009, Anlage 2, Tabelle 1, Zeile 1.1 (Außenwand, Geschossdecke gegen Außenluft). Zudem stellt sich die Frage, wie bei einer Vorhangfassade mit Paneel-Elementen (Eingabe als ein Bauteil) der Gesamtenergiedurchlassgrad (g-Wert) und der Lichttransmissionsgrad der Verglasung angesetzt werden. Den Fachmann interessiert auch wie sich diese Problematik gestaltet, wenn der EnEV-Nachweis nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) geführt wird.

|Aspekte  |Auftrag  |Praxis  |Probleme  |Fragen  |Antwort


Aspekte: EnEV, 2009, 2014, Energieeinsparverordnung, Energieausweis, EnEV-Nachweis, Neubau, Nichtwohngebäude, Schule, Schulbau, Schulgebäude, Fassade, Vorhangfassade, Vorhang, Paneel, opak, transparent, Außenwand, U-Wert, berechnen, Paneel-Element, Verglasung, Wärmeschutz, Gesamtenergiedurchlassgrad, Gesamtenergiedurchlass, g-Wert, Lichttransmissionsgrad, Lichttransmission, Pfosten, Riegel, Konstruktion, Pfosten-Riegel, Pfosten-Riegel-Konstruktion, Jahres-Primärenergiebedarf, Ausführung, Referenzgebäude, Anlage, 1, Fenster, Fenstertüren, Definition, DIN, EN, 13947, Berechnung, Wärmedurchgangskoeffizient, ISO, 12631, Fensterbank, Bauteil, zuordnen, Zuordnung, System, anerkannt, Regel, Technik,

Auftrag: Ein Diplom-Ingenieur soll für ein neu geplantes Schulgebäude den Energie-Nachweis gemäß EnEV 2009 erstellen.

Praxis: Es handelt sich um ein neu geplantes Schulgebäude - im Sinne der EnEV 2009 und EnEV 2014 um ein „zu errichtendes Nichtwohngebäude“. Für den Schulbau sind unterschiedliche Fassadenausführungen geplant:
• Fensterbänder mit opaken Paneelen,
• Fensterbänder ohne opake Paneele,
• Pfosten-Riegel-Fassaden mit opaken Paneelen,
• Pfosten-Riegel-Fassaden ohne opake Paneele.
Der erlaubte Höchstwert für den Jahres-Primärenergiebedarf des Neubaus ergibt sich durch die Berechnung des Referenzgebäudes nach EnEV 2009, Anlage 2 (Anforderungen an Nichtwohngebäude), Tabelle 1 (Ausstattung des Referenzgebäudes). Dabei unterscheidet die EnEV 2009 zwischen Außenwänden (Zeile 1.1), Vorhangfassaden (Zeile 1.2) und Fenster (Zeile 1.8).

Probleme: Je nachdem wie der Planer diese Fassaden nach EnEV 2009 oder EnEV 2014 einstuft, verändert sich der Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes.
Lochfenster und Fensterbänder ohne opake Paneele sind nach Meinung des Fragestellers eindeutig als Fenster im Sinne der EnEV 2009, Anlage 2 (Anforderungen an Nichtwohngebäude), Tabelle 1 (Ausführung des Referenzgebäudes), Zeile 1.8. (Fenster, Fenstertüren) zu berücksichtigen.

Bei Fensterbänder mit opaken Paneelen (beispielsweise Lüftungsflügel und vor Trennwänden), Pfosten-Riegel-Fassaden mit/ohne opake Paneele stellt sich die Frage, ob diese nun als Vorhangfassade nach Tabelle 1, Zeile 1.2 zu berücksichtigen sind.

Nach der Definition der DIN EN 13830 (Vorhangfassaden - Produktnorm) und der DIN EN 13947 (Wärmetechnisches Verhalten von Vorhangfassaden - Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten) lässt sich vermuten, dass diese Fassaden alle als Vorhangfassade zu definieren sind.

Achtung: Die DIN EN 13947:2007-07 wurde inzwischen zurückgezogen und ersetzt durch: DIN EN ISO 12631:2013-01 (Wärmetechnisches Verhalten von Vorhangfassaden - Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten (ISO 12631:2012); Deutsche Fassung EN ISO 12631:2012) www.beuth.de

Unser Fragesteller hat festgestellt, dass der EnEV-Nachweis sehr ungünstig ausfallen würde wenn er die opake Paneelen als Außenwand berechnet gemäß EnEV 2009, Anlage 2, Tabelle 1, Zeile 1.1 (Außenwand, Geschossdecke gegen Außenluft).

Zudem stellt sich die Frage, wie bei einer Vorhangfassade mit Paneel-Elementen (Eingabe als ein Bauteil) der Gesamtenergiedurchlassgrad (g-Wert) und der Lichttransmissionsgrad der Verglasung angesetzt werden.

Fragen: Wie werden die folgenden Fassaden des neuen Schulgebäudes in EnEV-Nachweis nach EnEV 2009 berücksichtigt und welche Werte werden jeweils angesetzt für diese Fälle:
• Fensterbänder mit opaken Paneelen,
• Fensterbänder ohne opake Paneele,
• Pfosten-Riegel-Fassaden mit opaken Paneelen,
• Pfosten-Riegel-Fassaden ohne opake Paneele.
Wie gestaltet sich dieselbe Problematik, wenn das neue Schulgebäude nach EnEV 2014 nachgewiesen wird?

Antwort: 25.05.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

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