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Zweierlei Maß: EnEV-Absichten in NRW 07.07.2017

Neue NRW-Koalition will die "EnEV ab 2016"
zeitweise aussetzen und evaluieren lassen

Redaktion: Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin
© Foto: fotogestoeber - Fotolia.com


In Nordrhein-Westfalen hat sich die neue Regierung - bestehend aus CDU unter Armin Laschet und FDP unter Christian Lindner - inzwischen geeinigt und ihre Ziele und Pläne im Koalitions-Vertrag "festgeklopft". Darin sind auch ihre Absichten bezüglich der Energieeinsparverordnung für Gebäude (EnEV) festgehalten:

"... Mit einer Bundesratsinitiative wollen wir erreichen, dass die Energieeinsparverordnung 2016*) zunächst für drei Jahre ausgesetzt wird und die Vorgaben der Verordnung umfassend evaluiert werden...."

*) Anmerkung: Es gibt keine "EnEV 2016". Die aktuell geltende EnEV 2014 hat ab dem 1. Januar 2016 die energetischen Anforderungen an Neubauten erhöht. Siehe dazu unsere Infos in EnEV-online zur EnEV ab 2016. Wir haben dies in den Antworten weiter unten berücksichtigt.

Wir haben bei der neuen NRW-Koalition nachgefragt und die Antworten auf Fragen zu folgenden Themen erhalten:

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CDU-Landesvorsitzender Armin Laschet.

CDU-Landesvorsitzender Armin Laschet. Foto: www.cdu-nrw.de

FDP-Vorsitzender Christian Lindner

FDP-Vorsitzender Christian Lindner. Foto: www.fdp.de

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EnEV ab 2016 als mutmaßlicher Kostentreiber

Inwieweit sehen Sie die Erhöhung der energetischen Anforderungen der EnEV seit Anfang des Jahres 2016 als ungerechtfertigte Kostentreiber im Wohnungs-Neubau?

Antwort NRW-Regierung: Seit 1. Januar 2016 verschärft die Energieeinsparverordnung (EnEV ab 2016) die energetischen Standards für Neubauten in Deutschland. Laut Bauexperten führt die EnEV ab 2016 zu einer Baukostensteigerung von sieben bis acht Prozent. Das hat zur Folge, dass das Bauen in Nordrhein-Westfalen wesentlich verteuert und die Investitionen in den Wohnungsbau gehemmt werden. Seit dem Jahr 2000 sind die Baukosten um 45 Prozent gestiegen, die Lebenshaltungskosten jedoch nur um 27 Prozent. Die Baukostenschraube muss daher zurückgedreht werden.

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EU-Niedrigstenergie-Neubaustandard einführen

Ab 2021 muss auch Deutschland den von der EU-Gebäuderichtlinie vorgeschriebenen Niedrigstenergie-Standard für neue Wohngebäude einführen. Wie kann man diesen Schritt erreichen, wenn der "Zwischenschritt" des erhöhten EnEV-Standards ab 2016 ausgesetzt wird?

Antwort NRW-Regierung: Die Bau- und Energiestandards in Deutschland sind zurzeit weltweit die höchsten. Vor diesem Hintergrund ist es zu vertreten, dass ein dreijähriges Moratorium der EnEV ab 2016 erlassen wird. Dies ist umso mehr vertretbar, weil in der kommenden Legislaturperiode des Deutschen Bundestags generell vor dem Hintergrund der europarechtlichen Vorgaben zur Einführung eines Niedrigstenergiestandards über die Zusammenführung von Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zu beraten sein wird. Dies ist grundsätzlich erforderlich, da an den Klimaschutzzielen unbedingt festgehalten werden soll. Andererseits muss aber angesichts der bestehenden und sich weiter abzeichnenden Wohnungsengpässe eine mittelfristige Planungssicherheit der relevanten Akteure auf den Wohnungsmärkten sichergestellt werden.

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Initiative im Bundesrat zur EnEV-Aussetzung

Sie beabsichtigen eine Bundesratsinitiative zu starten um die EnEV-Standard-Erhöhung drei Jahre lang auszusetzen. Im Bundesrat haben die Länder im Jahr 2013 diesen Gesteigerten Anforderungen ab 2016 zugestimmt. Inwieweit glauben Sie, dass heute - vier Jahre danach - die Länder Ihre Initiative unterstützen werden?

Antwort NRW-Regierung: Wohnungsnot verbunden mit viel zu hohen Mieten in Ballungszentren trifft nicht nur Nordrhein-Westfalen, sondern auch andere Bundesländer. Auch in anderen Ländern müssen neue Wohnungen bezahlbar bleiben und auch in unseren Nachbarländern hat die EnEV ab 2016 die Baukostenschraube nach oben gedreht. Bereits im Rahmen seiner Beschlussfassung vom 11. Oktober 2013 hat der Bundesrat in einer Entschließung deutlich gemacht, dass er die Einführung eines Niedrigstenergiestandards im Gebäudebereich an eine "grundlegende Vereinfachung und Zusammenführung der Instrumente, die die Energieeinsparung und die Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden regeln", gebunden sieht, "um dadurch die energetische und ökonomische Optimierung von Gebäuden zu erleichtern."

Bereits seinerzeit erkannte der Bundesrat, dass die neuerliche Verschärfung der EnEV ab 2016 aufgrund der hohen Komplexität der parallel laufenden und sich teilweise widersprechenden Regelwerke von EnEV,  EnEG und EEWärmeG absehbar dazu führen werde, "dass dadurch die Bemühungen um eine Steigerung der Energieeffizienz allein wegen Akzeptanzproblemen teilweise ins Gegenteil verkehrt werden."

Insbesondere die im Bereich der Anlagentechnik bestehenden parallelen Regelungsansätze erhöhten den Planungsaufwand und erschwerten damit die energetische und ökonomische Optimierung von Gebäuden. Dadurch liefen die Regelungen unmittelbar der EU-Gebäuderichtlinie zuwider, die methodisch klare und einheitliche Berechnungsvorgaben forderte. Auf die Einwendungen des Bundesrats hat die Bundesregierung schließlich ihre grundsätzlich zunächst ablehnende Haltung gegenüber einer vereinfachenden Zusammenlegung der einschlägigen Regelwerke aufgegeben, konnte aber bis zum Ende dieser Wahlperiode keinen beratungsfähigen Entwurf für ein solches zusammenfassendes Gebäudeenergiegesetz vorlegen. Vor diesem Hintergrund stellt sich angesichts der bestehenden Problemlagen im Wohnungsbau auch in anderen Bundesländern die Zustimmung zu einem EnEV-Moratorium aus unserer Sicht ganz aktuell.

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EnEV-Vorgaben "unter die Lupe nehmen" lassen

Welche Vorgaben der EnEV müssten Ihrer Meinung nach insbesondere "unter die Lupe genommen werden" im Rahmen einer umfassenden Evaluierung?

Antwort NRW-Regierung: Die sehr eng gefasste EnEV-Systematik verbunden mit immer weiteren Verschärfungen für Neu- und Umbauten ist offensichtlich nicht zielführend. Aus der Fachwelt wird zunehmend bezweifelt, dass die derzeitigen Maßnahmen noch finanziell vertretbar und bauphysikalisch sinnvoll in der Praxis umgesetzt werden können. Der dringend notwendige Neubau von Wohnungen wird erschwert, die tatsächlichen Auswirkungen auf CO2-Einsparungen durch den geringen Neubauanteil sind gering. Angesichts des Nutzer-Verhaltens mit dem natürlichen Bedarf an Lüftung und Lebensqualität scheinen die in der EnEV-Betrachtung zugrunde liegenden Einsparwerte fraglich. Deshalb ist es dringend geboten, um Energieressourcen zu schonen, CO2 zu vermeiden und die Zukunft nicht mit dem ungelösten Sondermüllproblem von zu entsorgenden Wärmedämmfassaden zu belasten, hier einen neuen Weg einzuschlagen.

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Weitere wichtige Aspekte

Welche weiteren Aspekte finden Sie in diesem Kontext besonders wichtig

Eine grundsätzliche Sanierungsempfehlung muss immer auf den Einzelfall bezogen vorgenommen werden.

Vielen Dank für Ihre Antworten!

Die Fragen stellte Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin in Stuttgart, Herausgeberin und Redakteurin des Experten-Portals EnEV-online.de

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