Bis
wann will die Bundesregierung die angekündigte Einführung von
Niedrigstenergiegebäuden gemäß EU-Richtlinie umsetzen? Wird sie
dabei auch die so genannte "graue Energie" berücksichtigen? Wird der
Energieausweis in der nächsten EnEV-Novelle überarbeitet? Wie wird
der EnEV-Vollzug verbessert? In unserer Übersicht lesen Sie hier die
Antworten der Bundesregierung auf diese und weitere Fragen.
18. Frage: Bis wann will
die Bundesregierung die von ihr im NAPE angekündigte
Einführung von Niedrigstenergiegebäuden gemäß
EU-Gebäuderichtlinie umsetzen, und welche konkreten
Anforderungen hinsichtlich der Baustoffe, der
Zertifizierung und des Energieverbrauchs pro Fläche wird
sie dabei an Niedrigstenergiegebäude stellen?
Antwort: Nach der
EU-Gebäuderichtlinie muss für neu zu errichtende
Gebäude der Niedrigstenergiegebäudestandard
eingeführt werden – für Nichtwohngebäude, die im
Eigentum von Behörden stehen und von Behörden
genutzt werden sollen, bereits ab dem Jahr 2019,
für alle anderen Gebäude ab dem Jahr 2021. Zu
diesem
Zweck wird die Energieeinsparverordnung (EnEV)
im Jahr 2016 weiterentwickelt werden. Die
technisch und wirtschaftlich machbaren
Mindestanforderungen im Einzelnen werden derzeit
durch ein Gutachten ermittelt.
19. Frage: Wird die
Bundesregierung in ihren Vorgaben für
Niedrigstenergiegebäude auch die sogenannte graue
Energie – also den Energieverbrauch, der bei der
Produktion der verwendeten Baumaterialien anfällt –
berücksichtigen, wenn ja, in welcher Form, und wenn
nein, warum nicht?
Antwort: Nein. Die
EnEV ist technologie- und materialoffen.
Anforderungen bestehen an
den Primärenergiebedarf und den
Transmissionswärmeverlust von Gebäuden bzw. an
die energetische Qualität einzelner Bauteile.
Betrachtungsgegenstand ist auf der Grundlage des
Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) die
aufzuwendende Energie während der Nutzungs- und
Betriebsphase von Gebäuden.
20. Frage: Wie will die
Bundesregierung konkret den nach Auffassung der
Fragesteller gegebenen Widerspruch im NAPE auflösen,
dass auf der einen Seite Freiwilligkeit der Maßnahmen zu
gewährleisten seien, sie auf der anderen
Seite aber die Weiterentwicklung der
Energieeinspeiseverordnung (EnEV; Ordnungsrecht) im Jahr
2016 in Aussicht stellt?
Antwort: Ein
Widerspruch besteht nicht. Die Bundesregierung
setzt auf einen ausgewogenen
Instrumentenmix zur Steigerung der
Energieeffizienz, bestehend aus Information
und Beratung, gezielten Fördermaßnahmen und
Ordnungsrecht. Wegen der Notwendigkeit, die EnEV
weiterzuentwickeln, wird auf die Antwort zu
Frage 18 verwiesen.
25. Frage: Setzt die
Bundesregierung bei der Verbesserung der Energieberatung
und Verbraucherinformation auch auf die Überarbeitung
des Energieausweises für Gebäude? Falls ja, in welchem
Zeitrahmen und mit welchen wesentlichen Veränderungen,
und falls nein, warum nicht?
Antwort: Die
Verwendung und die Aussagekraft von
Energieausweisen wurden durch die am 1. Mai 2014
in Kraft getretene Novelle der EnEV erst
kürzlich verbessert. Dazu gehört, dass der
Energieausweis für Wohngebäude jetzt auch
Effizienzklassen ausweist. Darüber hinaus wurde
die Pflicht zur Vorlage des Energieausweises
gegenüber potenziellen Käufern und Mietern
gestärkt. Schließlich ist die Pflicht zur Angabe
energetischer Kennwerte in Immobilienanzeigen
bei Verkauf und Vermietung eingeführt worden. Im
Rahmen der Novelle der EnEV im Jahr 2016 sollen
die Energieausweise im Hinblick auf eine
Verbesserung der Transparenz und
Nachvollziehbarkeit nochmals überprüft werden.
28. Frage: Von wem und bis
wann soll die von der Bundesregierung im NAPE
angekündigte Erarbeitung von Sanierungsleitfäden für
Nichtwohngebäude umgesetzt werden?
Antwort: Die
Leitfäden werden in Zusammenarbeit mit der
betroffenen Wirtschaft erarbeitet. Sie sollen
dazu beitragen, das große Potenzial zur
Einsparung von Energie und zur Nutzung
erneuerbarer Energien zur Wärmeversorgung von
Nichtwohngebäuden zu erschließen. Ein erster
„Leitfaden zur Planung neuer Hallengebäude nach
Energieeinsparverordnung EnEV 2014 und
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz 2011“ wird von
der Bundesvereinigung der Firmen im Gas- und
Wasserfach e. V. (figawa) bereits erarbeitet und
voraussichtlich im Sommer 2015 fertiggestellt.
Weitere Leitfäden für andere Gruppen von
Nichtwohngebäuden sollen folgen.
38. Was konkret unternimmt
die Bundesregierung, um die von ihr im NAPE angekündigte
Verbesserung des Vollzugs der EnEV gemeinsam mit den
Ländern zu erreichen?
Antwort: Zu den
Maßnahmen des NAPE gehört, dass gemeinsam mit
den Ländern auf eine Verbesserung des Vollzugs
der EnEV hingewirkt wird. Dazu haben das BMWi
und das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
gemeinsam Gespräche mit den für die EnEV
zuständigen Ministerien der Länder aufgenommen.
Autorin: Melita Tuschinski
Redaktion
EnEV-online.de
Quellen und weitere Informationen:
Deutscher Bundestag Drucksache
18/4553, 01.04.2015, Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Oliver
Krischer, Christian Kühn (Tübingen), weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/4255
–
Konkrete Schritte zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans
Energieeffizienz,
www.bundestag.de
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