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EnEV 2014 - neue Energieeinsparverordnung

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Bundestag: EnEV-Praxis in der politischen Diskussion 27.04.2015

Aus den Antworten der Bundesregierung:
Konkrete Schritte zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz

Politik: EnEV-Praxis in der Kritik


Bis wann will die Bundesregierung die angekündigte Einführung von Niedrigstenergiegebäuden gemäß EU-Richtlinie umsetzen? Wird sie dabei auch die so genannte "graue Energie" berücksichtigen? Wird der Energieausweis in der nächsten EnEV-Novelle überarbeitet? Wie wird der EnEV-Vollzug verbessert? In unserer Übersicht lesen Sie hier die Antworten der Bundesregierung auf diese und weitere Fragen.

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Einführung von Niedrigstenergiegebäuden

18. Frage: Bis wann will die Bundesregierung die von ihr im NAPE angekündigte Einführung von Niedrigstenergiegebäuden gemäß EU-Gebäuderichtlinie umsetzen, und welche konkreten Anforderungen hinsichtlich der Baustoffe, der Zertifizierung und des Energieverbrauchs pro Fläche wird sie dabei an Niedrigstenergiegebäude stellen?

Antwort: Nach der EU-Gebäuderichtlinie muss für neu zu errichtende Gebäude der Niedrigstenergiegebäudestandard eingeführt werden – für Nichtwohngebäude, die im Eigentum von Behörden stehen und von Behörden genutzt werden sollen, bereits ab dem Jahr 2019, für alle anderen Gebäude ab dem Jahr 2021. Zu diesem
Zweck wird die Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2016 weiterentwickelt werden. Die technisch und wirtschaftlich machbaren Mindestanforderungen im Einzelnen werden derzeit durch ein Gutachten ermittelt.
 

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Graue Energie  - Energieverbrauch bei der Produktion von Baumaterialien

19. Frage: Wird die Bundesregierung in ihren Vorgaben für Niedrigstenergiegebäude auch die sogenannte graue Energie – also den Energieverbrauch, der bei der Produktion der verwendeten Baumaterialien anfällt – berücksichtigen, wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?

Antwort: Nein. Die EnEV ist technologie- und materialoffen. Anforderungen bestehen an
den Primärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust von Gebäuden bzw. an die energetische Qualität einzelner Bauteile. Betrachtungsgegenstand ist auf der Grundlage des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) die aufzuwendende Energie während der Nutzungs- und Betriebsphase von Gebäuden.

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Freiwilligkeit und Weiterentwicklung der EnEV

20. Frage: Wie will die Bundesregierung konkret den nach Auffassung der Fragesteller gegebenen Widerspruch im NAPE auflösen, dass auf der einen Seite Freiwilligkeit der Maßnahmen zu gewährleisten seien, sie auf der anderen
Seite aber die Weiterentwicklung der Energieeinspeiseverordnung (EnEV; Ordnungsrecht) im Jahr 2016 in Aussicht stellt?

Antwort: Ein Widerspruch besteht nicht. Die Bundesregierung setzt auf einen ausgewogenen
Instrumentenmix zur Steigerung der Energieeffizienz, bestehend aus Information
und Beratung, gezielten Fördermaßnahmen und Ordnungsrecht. Wegen der Notwendigkeit, die EnEV weiterzuentwickeln, wird auf die Antwort zu
Frage 18 verwiesen.

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Weiterentwicklung der Energieausweise nach EnEV

25. Frage: Setzt die Bundesregierung bei der Verbesserung der Energieberatung und Verbraucherinformation auch auf die Überarbeitung des Energieausweises für Gebäude? Falls ja, in welchem Zeitrahmen und mit welchen wesentlichen Veränderungen, und falls nein, warum nicht?

Antwort: Die Verwendung und die Aussagekraft von Energieausweisen wurden durch die am 1. Mai 2014 in Kraft getretene Novelle der EnEV erst kürzlich verbessert. Dazu gehört, dass der Energieausweis für Wohngebäude jetzt auch Effizienzklassen ausweist. Darüber hinaus wurde die Pflicht zur Vorlage des Energieausweises gegenüber potenziellen Käufern und Mietern gestärkt. Schließlich ist die Pflicht zur Angabe energetischer Kennwerte in Immobilienanzeigen bei Verkauf und Vermietung eingeführt worden. Im Rahmen der Novelle der EnEV im Jahr 2016 sollen die Energieausweise im Hinblick auf eine Verbesserung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit nochmals überprüft werden.

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Sanierungsleitfäden für Nichtwohngebäude

28. Frage: Von wem und bis wann soll die von der Bundesregierung im NAPE angekündigte Erarbeitung von Sanierungsleitfäden für Nichtwohngebäude umgesetzt werden?

Antwort: Die Leitfäden werden in Zusammenarbeit mit der betroffenen Wirtschaft erarbeitet. Sie sollen dazu beitragen, das große Potenzial zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeversorgung von Nichtwohngebäuden zu erschließen. Ein erster „Leitfaden zur Planung neuer Hallengebäude nach Energieeinsparverordnung EnEV 2014 und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz 2011“ wird von der Bundesvereinigung der Firmen im Gas- und Wasserfach e. V. (figawa) bereits erarbeitet und voraussichtlich im Sommer 2015 fertiggestellt. Weitere Leitfäden für andere Gruppen von Nichtwohngebäuden sollen folgen.

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Verbesserung des Vollzugs der EnEV

38. Was konkret unternimmt die Bundesregierung, um die von ihr im NAPE angekündigte Verbesserung des Vollzugs der EnEV gemeinsam mit den Ländern zu erreichen?

Antwort: Zu den Maßnahmen des NAPE gehört, dass gemeinsam mit den Ländern auf eine Verbesserung des Vollzugs der EnEV hingewirkt wird. Dazu haben das BMWi und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) gemeinsam Gespräche mit den für die EnEV zuständigen Ministerien der Länder aufgenommen.

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Autorin: Melita Tuschinski
Redaktion EnEV-online.de

Quellen und weitere Informationen:
Deutscher Bundestag Drucksache 18/4553, 01.04.2015, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/4255 – Konkrete Schritte zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz, www.bundestag.de

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