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EnEV 2014 - neue Energieeinsparverordnung

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EnEV 2014: Was kommt wann? 29. September 2011

Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden: EU-Kommission fordert Italien auf die EU-Rechtsvorschriften einzuhalten


Energieausweis müssen gemäß der EU-Richtlinie für alle neuen und bestehenden Gebäude von einem unabhängigen, qualifizierten Sachverständigen ausgestellt werden.

Die italienischen Rechtsvorschriften gestatten jedoch den Eigentümern, selbst eine Erklärung über die Energieeffizienz des Gebäudes abzugeben, wenn sie angeben, dass das Energieniveau des Gebäudes in die niedrigste Klasse (G) fällt und die Energiekosten für den künftigen Mieter oder Käufer sehr hoch ausfallen werden.

In der Praxis bedeutet dies, dass der neue Eigentümer oder Mieter des Gebäudes keine Informationen über die künftigen Energiekosten oder darüber erhält, wie er die Energieeffizienz des Gebäudes kosteneffizient verbessern kann.

Zudem sind diese Ausweise in Italien nur für die Vermietung neuer Gebäude erforderlich, während für bestehende Gebäude, für die beim Abschluss eines Mietvertrages noch kein Energieausweis vorliegt, der Ausweis nicht verbindlich vorgeschrieben ist.

Auch hat Italien noch nicht die erforderlichen Maßnahmen getroffen, um regelmäßige Inspektionen von Klimaanlagen zu gewährleisten. Durch diese Inspektionen soll die optimale Funktionsweise der Anlagen sichergestellt werden. Sie sollen ferner Auskunft über mögliche Verbesserungen und Alternativlösungen geben.

Werden innerhalb von zwei Monaten keine angemessenen Maßnahmen getroffen, so könnte die Kommission beschließen, Italien vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen.

Melita Tuschinski
Redaktion EnEV-online.de

Quellen und weitere Informationen:
http://ec.europa.eu/energy/efficiency/buildings/buildings_en.htm

-> EnEV 2014: Kurzinfo für die Praxis Info-Broschüren (pdf)

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