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Kurzinfo: In diesem Praxisfall geht um die Nachweise des
sommerlichen Wärmeschutzes und des Luftdichtheitskonzeptes eines Neubaus. Eine
sehr häufig wiederkehrende Frage ist zur Berechtigung die Nachweise und
Energieausweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) zu führen, bzw.
auszustellen. Ein Bauingenieur ist auch als Energieberater tätig und seine
Leistungen beinhalten auch die Berechnung der EnEV-Nachweise für Neubauten. Er
hat ein Energieberatungsbüro angemeldet und bietet keine architektonischen
Planungsleistungen und Bauleitungen an. Er stellt jedoch rechnerische Nachweise
gemäß EnEV und für die KfW-Förderung für Neubauten aus.
Fragen: Muss der Fachmann auch den Nachweis
des sommerlichen Wärmeschutzes und das Luftdichtheitskonzeptes "zwangsweise
mitführen", bzw. ausarbeiten oder kann er diese Leistungen dem Architekten
überlassen?
Antwort:
20.12.2019 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Berechtigung
Energieausweise und EnEV-Nachweise für Nichtwohngebäude
auszustellen, bzw. zu führen
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