Energieausweis und EnEV 2009

. EnEV 2014, EnEV ab 2016 und EEWärmeG 2011: Fragen und Antworten zu Praxisbeispielen
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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Nachweis nach EEWärmeG 2011 für neues Gebäude: Niedrig beheizte neue Halle mit Strahlungsheizung

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Kurzinfo:
In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um einfache, niedrig beheizte Hallen, die als Neubauten geplant und errichtet werden. Sie erfüllen den Standard der Energieeinsparverordnung (EnEV ab 2016) und werden mittels Strahlungsheizung erwärmt. Die EnEV ab 2016 räumt diesen Praxisfällen einen Sonderstatus zu und verzichtet auf die verschärften Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf und den Wärmeschutz der Gebäudehülle.
Als Neubauten müssen diese Hallen auch die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG 2011) erfüllen. Laut Aussage eines Herstellers von Dunkelstrahler-Heizsystemen würden die Anforderungen des EEWärmeG bei Anwendung dieser Heizungen jedoch entfallen.
Soweit sieht die Planung nicht vor, die Anforderungen des EEWärmeG 2011 zu erfüllen - weder durch Nutzung erneuerbarer Energiequellen noch durch anerkannte Ersatzmaßnahmen, wie beispielsweise eine um 15 Prozent erhöhte Energieeffizienz nach der geltenden EnEV.

Frage: Wie wird für eine einfache, niedrig beheizte Halle mit der Strahlungsheizung Nachweis für die Erfüllung der Anforderungen nach dem EEWärmeG 2011 geführt?
 

Antwort: 06.11.2016 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Nachweis nach EEWärmeG 2011 für neues Gebäude: Niedrig beheizte neue Halle mit Strahlungsheizung

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