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Kurzinfo: Es handelt sich in diesem Praxisbeispiel um ein
drei-geschossiges, bestehendes Mehrfamilienwohnhaus. Dafür soll der
Wärmeschutznachweis nach der Energieeinspar-Verordnung (EnEV) geführt sowie der
Energieausweis ausgestellt werden. Das Gebäude wird saniert, allerdings ohne
zusätzliche Dämmung der Außenwände oder sonstiger Außenbauteile. Nur das
Dachgeschoss wird gedämmt und zu einer zusätzlichen Wohnung ausgebaut, deren
Nutzfläche 50 Quadratmeter (m²) übersteigt. Bei dieser Gelegenheit wird die
Heizungsanlage für das gesamte Haus erneuert. Der Bauantrag wird für die
Komplettsanierung des Gebäudes eingereicht, weil die Wohnungen innerhalb des
Hauses verändert werden. In den neuen Bauantragsformularen ist die Abgabe eines
Wärmeschutznachweises nach EnEV nicht mehr erforderlich. Nach Sächsischer
EnEV-Durchführungs-Verordnung vom 14. November 2008, § 2 (Energieausweis) ist
mit Nutzungsaufnahme der Energieausweis gemäß EnEV § 16 (Ausstellung und
Verwendung von Energieausweisen) Absatz 1 vorzulegen.
Fragen: Muss das Gebäude generell
wärmetechnisch saniert werden, d. h. müssen die Außenbauteile Außenwand,
Fenster, Dach und Decken gemäß den EnEV-Anforderungen verändert werden? Ist es
ausreichend für den Ausbau des Dachgeschosses den Bauteilnachweis nach EnEV zu
führen? Oder ist bei einer Komplettsanierung wie in diesem Praxisbeispiel
generell der Energieausweis als EnEV-Nachweis für das gesamte Gebäude
auszustellen? Wenn nur der EnEV-Nachweis als Bauteilnachweis ausgestellt wird,
kein Energieausweis erforderlich ist, wie lautet dann die Argumentation
gegenüber dem Amt, das für die Baugenehmigung zuständig ist?
Antwort:
04.08.2016 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
EnEV-Nachweis
und Energieausweis für Sanierung eines Mehrfamilienhauses mit
Dachgeschossausbau in Sachsen
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