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Kurzinfo:
Wer seit dem 1. Mai 2014 eine Immobilien-Anzeige in einem kommerziellen
Medium schaltet, muss nach der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) auch
gewisse Energiekennwerte für das Gebäude angeben. Diese Pflicht gilt allerdings
erst dann, wenn zu dem Zeitpunkt ein gültiger Energieausweis vorliegt. Von
dieser Regelung könnten Eigentümer von Gebäuden sowie ggf. auch
Immobilien-Makler betroffen sein. Die Ordnungswidrigkeit nach der EnEV 2014 in
Verbindung mit dieser neuen Pflicht gilt allerdings erst ab dem 1. Mai 2015.
Trotzdem riskieren Verpflichtete rechtliche Konsequenzen, wenn sie dieser neuen
Pflicht nicht nachkommen.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme |Fragen |Antwort
Aspekte:
EnEV, 2014, 2013, Energieeinsparverordnung, § 16a,
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Vermieter, Leasinggeber, Verpächter, Endenergiebedarf,
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rechtlich, Schritt, Rechtsverstoß, Bußgeldbescheid
Auftrag:
Immobilienmakler helfen Verkäufern und Vermietern von Wohnungen, Häusern und
sonstigen Gebäuden, den passenden Käufer oder Neumieter zu finden. Dafür
schalten sie auch Anzeigen in Printmedien und spezialisierten Online-Portalen.
Auch Verkäufer und Vermieter schalten direkt Anzeigen um ihr Immobilienangebot
der breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen.
Praxis:
Immobilienmakler helfen Verkäufern und Vermietern von Wohnungen, Häusern und
sonstigen Gebäuden, den passenden Käufer oder Neumieter zu finden. Dafür
schalten sie auch Anzeigen in Printmedien und spezialisierten Online-Portalen.
Auch Verkäufer und Vermieter schalten direkt Anzeigen um ihr Immobilienangebot
der breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen.
Probleme:
-
Abmahnungen: Inzwischen haben die Medien auch ausgiebig über die „Abmahnwelle“
berichtet, die nach dem 1. Mai dieses Jahres verschiedene Anbieter von
Immobilien „überrollte“! Dabei wurden teilweise Zahlungen von einigen Tausend
Euro gefordert. Diese Mahnbriefe kamen teils von Anwaltskanzleien mit exotischen
Standorten, wie Panama.
-
Wettbewerb: Inzwischen hört man jedoch auch von Immobilienmaklern, die sich
gegenseitig abmahnen, wenn sie feststellen, dass für ein und dasselbe Objekt in
Anzeigen die Energiekennwerte manchmal angegeben sind und ein anderes Mal
fehlen. Sie werfen den die jeweilige Anzeige ohne Energiekennwerte aufgebenden
Maklerbüros vor, dass sie sich einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschaffen,
indem sie die (möglicherweise ungünstigen) Energiekennwerte nicht
veröffentlichen.
-
Vergehen: Für die Umsetzung der EnEV in der Praxis sind die Bundesländer – bzw.
deren Obersten Landesbaubehörden – verantwortlich. Betroffene Bürger oder
Unternehmen können sich an diese wenden, wenn sie einen Verstoß gegen die
Verordnung anzeigen wollten.
-
Kontrolle: Die EnEV 2014 fordert keine spezielle behördliche Überprüfung der
Pflichtangaben in kommerziellen Immobilienanzeigen, wie sie es beispielsweise im
§ 26d (Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über
Klimaanlagen) für Energieausweise und Inspektionsberichte vorsieht.
Fragen:
-
Welche
Konsequenzen hat es für die Praxis grundsätzlich, wenn die
Energieeinsparverordnung (EnEV) einen Bußgeldtatbestand durch die Definition
einer Ordnungswidrigkeit schafft?
-
In den Medien liest man häufig von einer
„Übergangszeit“ bis die Ordnungswidrigkeit nach der EnEV 2014 für die
Pflichtangaben in Kraft tritt. Kann man wirklich von einer „Übergangszeit“ für
die Verpflichteten sprechen?
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Wenn die zuständige Landesbehörde eine Anzeige
wegen eines EnEV-Verstoßes erreicht, wie laufen die weiteren rechtlichen
Schritte üblicherweise ab?
-
Wer ist im Falle der Pflichtangaben in
Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien nach neuer EnEV für die Umsetzung
dieser Regelung verantwortlich?
-
Wie können sich Immobilienmakler vergewissern,
ob tatsächlich kein Energieausweis zu dem Zeitpunkt vorliegt, in dem sie eine
Anzeige in einem kommerziellen Medium aufgeben wollen?
-
Inwieweit greift das
Wettbewerbsrecht, wenn ein Makler feststellt, dass ein anderer Makler ein Objekt
ohne Energiekennwerte inseriert, obwohl ein Energieausweis für dieses Objekt
vorliegt?
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Inwieweit sind Abkürzungen für die Bezeichnung der Energiekennwerte in
kommerziellen Immobilienanzeigen erlaubt?
Antworten:
01.07.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützten Antworten:
Zankapfel
„Energiekennwerte in Immobilienanzeigen“ - Wichtige rechtliche
Aspekte kurz auf den Punkt gebracht
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