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Kurzinfo:
Ein Diplom-Ingenieur stellt für einen Auftraggeber Energieausweise im
Wohnbestand auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs aus. In den drei
Jahren, auf die sich die Verbrauchsdaten für den Energieausweis beziehen, waren
verschiedene Wohnungen zu unterschiedlichen Zeiten nicht vermietet, d.h. es
herrschte zeitweise Leerstand. Weil die EnEV-Software unseres Fragestellers
jedoch nur volle Monate als Zeitrahmen zulässt stellt sich die Frage wie man die
unterschiedliche Anzahl von Tagen in denen tatsächlich Leerstand herrschte für
die Energieausweis-Berechnung berücksichtigt. Die EnEV 2009 bezieht den
Energieverbrauch im Wohnbestand auf die Gebäudenutzfläche. Laut EnEV 2014 ist es
in bestimmten Fällen möglich, den Energieausweis auf der Grundlage der
Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) auszustellen. Es stellt sich
die Frage, wie diese Regelung in der Praxis anzuwenden ist.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme |Fragen |Antwort
Aspekte:
EnEV, 2014, Energieeinsparverordnung, Energieausweis, Verbrauch,
Energieverbrauchsausweis berücksichtigen, Leerstand, Leestände,
Wohngebäude, Wohnbestand, Wohnfläche, Energiebezugsfläche,
Gebäudenutzfläche, Verbrauchsausweis,
Auftrag: Ein
Diplom-Ingenieur stellt für seine Auftraggeber auch Energieausweise im Bestand
auf der Grundlage des erfassten Energieverbrauchs (Energieverbrauchsausweise)
aus.
Praxis +
Probleme:
1. Gebäudeleerstand im Energieausweis
berücksichtigen:
In diesem Praxisfall standen in dem betreffenden Wohnhaus einige Wohnungen
zeitweise auch leer, das heißt sie war nicht vermietet.
Die EnEV-Software, mit der unser Fragesteller arbeitet, erlaubt nur komplette
Monate als Zeitrahmen anzugeben. Deshalb hat sich unser Fragesteller sich ein
eigenes System ausgearbeitet nach dem er die Anzahl der tatsächlichen
Leerstandszeiten für die Berechnung mit der EnEV-Software in volle Monate auf-
oder abrundet:
- bis 15 Tage außer Feb., beispielsweise 1. Jan. – 15. Jan.
keinen Monat berücksichtigen
- 15 Tage im Februar 1. Feb. – 15. Feb. einen Monat berücksichtigen
- ab 16 Tage, beispielsweise 1. Jan. – 20. Jan.
einen Monat berücksichtigen
2. Bezugsfläche im Energieausweis für und Wohnbestand:
Im Energieverbrauchsausweis nach EnEV 2009 bezieht sich der angegebene
Energieverbrauch auf die Gebäudenutzfläche (AN). Sie wird
üblicherweise aus dem beheizten Gebäudevolumen ermittelt. Ausnahme bilden Fälle
in denen die Geschosshöhe unter 2,5 Metern (m) oder über 3 m liegt.
Die EnEV 2014 eröffnet nun die neue Möglichkeit, in bestimmten Fällen die
Energieverbrauchskennwerte auf die Wohnfläche eines Wohnhauses zu beziehen.
Dieses muss der Aussteller im Energieausweis auch entsprechend angegebenen.
Die EnEV 2014 regelt diesen Aspekt im
§
19 (Ausstellung auf der Grundlage des Energieverbrauchs), im 2. Absatz wie
folgt: „…Ist die Gebäudenutzfläche nicht bekannt, kann sie bei Wohngebäuden mit
bis zu zwei Wohneinheiten mit beheiztem Keller pauschal mit dem 1,35fachen Wert
der Wohnfläche, bei sonstigen Wohngebäuden mit dem 1,2fachen Wert der Wohnfläche
angesetzt werden…“
Unser Fragesteller erhält seinen Auftraggeber mit den Unterlagen für die
Ausstellung des Energieausweises auch die Wohnfläche nach der
Wohnflächenverordnung (wahrscheinlich inklusive Balkone usw.) angegeben. Nun hat
sich ein Auftraggeber beschwert, dass der Aussteller nur die beheizte Wohnfläche
(ohne Balkone) ansetzen dürfte und mit 1,2 multiplizieren müsste.
Fragen: Ist die
Methode des Fragestellers für die Auf- und Abrundung der Leerstandszeiten für
den Verbrauchsenergieausweis im Wohnbestand nach EnEV 2014 zulässig? Wie wird
die Wohnfläche für den Verbrauchsenergieausweis im Wohnbestand nach EnEV 2014
korrekt berechnet?
Antwort:
21.01.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Energieverbrauchsausweis
nach EnEV 2014 erstellen: Leerstand berücksichtigen und
Wohnfläche nach WoFlV
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