Energieausweis und EnEV 2009

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EnEV 2014 - neue Energieeinsparverordnung

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EnEV 2014: Was kommt wann?
07.10.2013

Zankapfel Energieausweis für Wohnhäuser:
Bandtacho mit Effizienzklassen als Kompromiss?

Bundesrats-Ausschüsse schlagen eine praktische Mischung vor


Diese Woche läuft die entscheidende Runde in Sachen EnEV-Novelle: Die Vertreter der Bundesländer werden in ihrer 915. Plenarsitzung am Freitag, dem 11. Oktober 2013, darüber abstimmen wie es weitergeht. Zur Debatte stehen der Entwurf der Bundesregierung von Anfang Februar dieses Jahres sowie eine ganze Reihe von Änderungswünschen dazu, die die Fachausschüsse des Bundesrates beschlossen haben. Alle warten gespannt auf die Vorschläge des Umweltausschusses und dieser überrascht mit einem praktischen Kompromiss für die Kennzeichnung des Energiestandards im Energieausweis.

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EnEV-Novelle: Top 27 von 30 Themen

Wer die Diskussion am Freitag direkt miterleben will kann die Beiträge live auf der Startseite der Bundestags-Homepage www.bundestag.de mitverfolgen. Man muss sich allerdings gedulden: Die Sitzung beginnt um 9:30 Uhr und umfasst soweit 30 Themen. Ziemlich am Schluss -  unter Top 27 - ist auch die "Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung" - kurz: EnEV-Novelle - auf dem Programm.

Als Grundlage und Hilfe für die Diskussion dienen folgende Bundesrats-Drucksachen:

  • der Entwurf der Bundesregierung für die EnEV 2014 (Bundesrats-Drucksache 113/13),

  • die inzwischen ersetzte Empfehlung der Fachausschüsse ohne  Umweltausschuss vom 28. Juni 2013 (Drucksache 113/1/13),

  • die Empfehlung aller vier beteiligten Fachausschüsse vom 1. Okt. 2013 (Drucksache 113/2/13),

  • einige redaktionelle Korrekturen zur Empfehlung Nr. 11 des Umweltausschusses - eingereicht von der Freien und Hansestadt Hamburg (Drucksache 113/3/13),

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EnEV 2014: Was empfiehlt der Umweltausschuss?

Über die Empfehlungen der restlichen drei beteiligten Ausschüsse lesen Sie unseren Beitrag "EnEV 2014 - Novelle im Bundesrat: Was empfehlen die Fachausschüsse?". Wir berichten hier insbesondere über einige Empfehlungen des Umweltausschusses, der sich im September mit der EnEV-Novelle befasst hat.

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Bis Ende 2016 die parallelen energiesparrechtlichen Vorschriften für Gebäude zusammenführen: EnEG, EnEV und EEWärmeG

Einen erfreulichen Vorschlag bringt der Umweltausschuss gleich zu Beginn: Er fordert, dass in der EnEV 2014 im § 1 (Zweck und Anwendungsbereich) sich die Bundesregierung verpflichtet die noch parallel laufenden energiesparrechtlichen Regelungen für Gebäude sinnvoll zusammenzuführen. Dafür sollte die Ergänzung zum ersten Absatz der EnEV 2014 folgendermaßen lauten:

"Im Rahmen der dafür noch festzulegenden Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Niedrigstenergiegebäuden wird die Bundesregierung in diesem Zusammenhang auch eine grundlegende Vereinfachung und Zusammenführung der Instrumente, die die Energieeinsparung und die Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden regeln, anstreben, um dadurch die energetische und ökonomische Optimierung von Gebäuden zu erleichtern." ( siehe Drucksache 113/2/13)

In seiner Begründung erinnert der Umweltausschuss daran, dass der Bundesrat bereits bei der diesjährigen Novellierung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) am 20. März 2013 diese Vereinfachung gefordert hatte. Die Gegenargumente der Bundesregierung lässt der Ausschuss nicht gelten: Der angegebene fachlich konsistenten Gleichlauf bei Definitionen und Anwendungsbereich sei nicht stichhaltig. Auch würden die parallelen Nachweisverfahren nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) unnötige Planungs- und Bürokratiekosten verursachen und den Bundesländern auch einen zusätzlichen Vollzugsaufwand aufbürden.

Der Umweltausschuss bringt auch einen konkreten Termin für dieses Vorhaben: Bis zum Ende des Jahres 2016, wenn die Definition des Niedrigstenergie Gebäudebestandes ohnehin eine Anpassung der Energieeinsparverordnung erfordere sollte die Gelegenheit genutzt werden die Energiesparvorschriften zu koordinieren und letztendlich zusammenzuführen.

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Ab 2015 bestimmte alte Heizungen auch erneuern

In der EnEV 2014 definiert § 10 die Nachrüstpflichten im Bestand. Der Umweltausschuss des Bundesrates empfiehlt diese zu erweitern: Eigentümer von Gebäuden dürften ihre Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden, nach einem bestimmten Zeitplan nicht mehr betreiben, je nach Alter des Heizkessels:

  • Heizkessel bis Ende 1984 eingebaut oder aufgestellt -
    ab 2015 nicht mehr betreiben.

  • Heizkessel im Jahr 1985 oder später eingebaut oder aufgestellt - nach Ablauf von 30 Jahren nicht mehr betreiben.

  • Die bereits bestehende Austauschpflichten für Heizungen, die  vor dem 1. Oktober 1978 aufgestellt wurden soll weiterhin bestehenden.

Wie begründet der Ausschuss diese Forderungen? Nach einer 30-jährigen Nutzungsdauer sei ein Heizsystem generell wirtschaftlich zu ersetzen und deshalb sollte die bereits bestehende Austauschpflichten wenigstens minimal und dynamisch der technischen Entwicklung angepasst werden. Diese Regel würde auf die gängige Kategorisierung für bestehende Anlagen nach DIN 4701 (Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen im Bestand), Teil 12 (Wärmeerzeuger und Trinkwassererwärmung) zurückgreifen. Was die Kosten anbelangt geht der Ausschuss davon aus, dass sich die geforderten Maßnahmen innerhalb und 25 Jahren und ab einem Zinssatz von 2,5 Prozent amortisieren.

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Energie-Effizienz-Klassen im Energieausweis angeben

Wenn Sie sich mit dem Energieausweis befassen, kennen Sie auch die neues Diskussionen zu den Fragen wie die Energieeffizienz von Gebäuden im Energieausweis kenntlich gemacht werden sollte: durch ein farbiges Bandtacho oder durch Klassen-Stufen?

Zu dieser Debatte haben die Leser unseres Expertenportals EnEV-online.de in den letzten Wochen auch im Rahmen einer Umfrage geantwortet. Die Ergebnisse dazu finden Sie demnächst auf unserer folgenden Webseite: "Energiekennzeichen für Gebäude: Bandtacho oder Stufen im Energieausweis?"

Der Umweltausschuss des Bundesrates schlägt einen "praktischen Mix" vor: Im Energieausweis für Wohngebäude soll das farbige Bandtacho auch die Effizienzklassen zusätzlich darstellen. Dabei soll die Effizienzklasse des Gebäudes einfach mit einer größeren Schrift kenntlich gemacht werden. Sehen Sie sich dazu unsere Gegenüberstellung (Pdf-Datei) an: "Kennzeichnung der Energieeffizienz im Energieausweis: Ende 2009 Ende 2014 Entwurf der Bundesregierung und Vorschlag des Umweltausschusses des Bundesrates"


EnEV 2014: Aktuell geltende Verordnung

Bild 1: EnEV 2014: Aktuell geltende Verordnung - Energieausweis für Wohngebäude mit Bandtacho, wie es die aktuell geltende Verordnung (EnEV 2009) in der Anlage 6 (Muster Energieausweis) vorsieht.


EnEV 2014: EnEV 2014: Entwurf Bundesregierung

Bild 2: EnEV 2014: Entwurf Bundesregierung - Energieausweis für Wohngebäude mit Bandtacho, wie es der Entwurf der Bundesregierung für die Novelle der  Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in der Anlage 6 (Muster Energieausweis) vorschlägt.


EnEV 2014: EnEV 2014: Empfehlung Umweltausschuss Bundesrat

Bild 3: EnEV 2014: Empfehlung Umweltausschuss Bundesrat
Energieausweis für Wohngebäude mit Bandtacho und Effizienzklassen, wie es der Umweltausschuss des Bundesrates für die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in der Anlage 6 (Muster Energieausweis) empfiehlt.


Als Ergänzung zu der Effizienzklassen-Neuerung schlägt der Umweltausschuss vor in einer neuen 10. Anlage zur EnEV 2014 die Effizienzklassen auch in einer Tabelle aufzuführen wie folgt:

Energieeffizienzklasse

Endenergie [kWh/(m² a)]

A+

< 30

A

< 50

B

< 75

C

< 100

D

< 130

E

< 160

F

< 200

G

< 250

H

> 250

Wie begründen die Experten aus dem Umweltausschuss diesen Vorschlag? Die meisten Bürger wüssten die angegebenen Verbrauchs- oder Bedarfswerte im Energieausweis nicht einzuordnen. Deshalb würden auch auf spezialisierten Internetportalen oder Zeitungsanzeigen die Angaben zur Energieeffizienz auch kaum veröffentlicht, auch weil  der derzeitige Bandtacho sich dafür nicht eigne.

Wenn man Energieeffizienzklassen eingeführt, könnten auch die Laien unmittelbar die energetische Qualität eines Gebäudes beurteilen und die verschiedene Angebote auf dem Wohnungsmarkt vergleichen. Dieses sei besonders notwendig, weil Gebäude einen sehr hohen Energieverbrauch hätten.

Parallel dazu hoffen die Befürworter der Effizienzklassen, dass diese Transparenz auch dazu führen würde, dass Verkäufer und Vermieter von unsanierten Wohnhäusern diese energetisch verbessern würden, weil die schlechte Qualität klar ersichtlich sei.

Als Argument für die Effizienzklassen führt der Ausschuss auch die Europäische Gebäudeeffizienzrichtlinie von 2010 vor. Diese fordert, dass die Energieausweise nicht nur numerische Indikatoren umfassen sondern auch transparente Indikatoren für die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes. Dazu würde sich  die Einteilung  in Effizienzklassen hervorragend eigenen, argumentiert der Umweltausschuss.

Dass sie mit dieser Meinung nicht allein sind beweise die Tatsache, dass 22 von den 28 EU-Mitgliedsstaaten solche Klassen (von A bis H) bereits hätten. In den Internetportalen wäre die Energieeffizienz dadurch auch als Suchkriterium möglich und üblich. Zwar stimme auch die Aussage, dass Klassen immer eine Vereinfachung darstellten, dass sie nicht immer alle Details erfassen könnten. Die zusätzliche Angaben im Energieausweis würden diese Mängel jedoch weitestgehend abmildern, meint der Umweltausschuss. Im Energieausweis würde ja auch in einem eigenen Kasten klar und deutlich vermerkt, dass die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch erlauben.

Der Umweltausschuss empfiehlt auch das Baujahr eines Wohnhauses unbedingt verpflichtend mit anzugeben. Aus der Effizienzklasse des Gebäudes kombiniert mit dem Baujahr könnte ein viel besseres Bild von der energetischen Qualität des Altbaus entstehen sowie die entsprechenden, anstehenden Modernisierungsmaßnahmen.

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Was spricht für Effizienzklassen im Energieausweis?

Ob sich das Prinzip mit den Effizienzklasse wohl im Bundesrat durchsetzt? Der Umweltausschuss hat jedenfalls eine ganze Reihe von Argumenten dazu mitgeliefert:

  • Die vorgeschlagenen Klassen für die Energieeffizienz der Wohngebäude könnten auch noch in 50 Jahren gelten.

  • Was die Klasseneinteilung anbelangt würde sie sich am heutigen Verbrauch orientierten, damit Bestandsgebäude nicht so schlecht  erscheinen. Die Klasse A  würde dem Neubaustandard entsprechen, der ab dem Jahr 2016 gefordert würde.

  • Die gewählten Abstände der Klassen würden sicherstellen, dass energetische ähnliche Gebäude immer nur um eine einzige Klasse voneinander abweichen würden. Auch die Unterschiede zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis würden höchstens dazu führen, dass Gebäude nur um eine einzige Klasse voneinander abweichen. Andererseits würden bereits geringe Investitionen in energetische Verbesserungsmaßnahmen zu einer besseren Effizienzklasse führen.

  • Wenn ein Eigentümer die Gebäudehülle oder die Anlagentechnik seines Altbaus verbessere, würde sich dieses prozentual auswirken. Das würde dazu führen, dass mit derselben Modernisierungsmaßnahme bei schlechten Gebäuden absolut mehr Energie eingespart würde. Damit sich die Modernisierungsmaßnahme auch bei besseren Gebäuden in einer Klassenverbesserung niederschlagen müssten die Klassenbreite im unteren Bereich schmäler gewählt werden.

  • Die Anzahl der Klassen (von A bis H) würde der bewährten und eingeführten Bewertungsskala bei technischen Anlagen und Geräten entsprechen. Hätte man eine kleinere Anzahl von Klassen gewählt, hätte die Eingruppierung in eine falsche Klasse eine zu große Bedeutung erlangt, argumentiert der Ausschuss. Bei einer noch größeren Anzahl von Klassen würde die ganze Skala unübersichtlich werden. Die Bürger würden diese Darstellung von anderen Produkten kennen und seien daran gewöhnt.

Ist dieser Vorschlag die praktische Lösung für das Energieausweis-Dilemma? Wir warten gespannt auf die Reaktion des Bundesratsplenums.

Wir halten Sie wie immer auf dem Laufenden.

Autorin: Melita Tuschinski
Redaktion EnEV-online.de

Quellen und weitere Informationen:

-> EnEV 2014: Kurzinfo für die Praxis Info-Broschüren (pdf)

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