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EnEV 2014 - neue Energieeinsparverordnung

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EnEV 2014: Was kommt wann? 14.07. 2013

EnEV 2014 - Novelle im Bundesrat:
Was empfehlen die Fachausschüsse?


Zur EnEV-Novelle ist nun der Bundesrat "am Zug". Nachdem das Thema nun doch nicht in der Plenar-Sitzung am 5. Juli 2013 besprochen wurde, haben wir für Sie hier kurz zusammengefasst, was die einzelnen Fachausschüsse des Bundestages entweder bereits empfohlen haben oder - wie im Falle des Umwelt-Ausschusses - wohl vorschlagen könnten.

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Finanzausschuss: EnEV-Entwurf übernehmen

Der Mitglieder des Finanzausschuss haben dem Bundesrats-Plenum soweit empfohlen dem Kabinettsentwurf der Bundesregierung zur EnEV-Novelle unverändert zuzustimmen, gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes - siehe Bundesrats Drucksache 113/1/13.

Hier ein Auszug aus dem entsprechenden Text des Grundgesetzes: „(2) Der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, vorbehaltlich anderweitiger bundesgesetzlicher Regelung, … Rechtsverordnungen auf Grund von Bundesgesetzen, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen ….“.

Das geänderte Energieeinsparungsgesetz (EnEG 2013) ermächtigt die Bundesregierung, auch dass sie die Energieeinsparverordnung mit Zustimmung des Bundesrates ändert. Mit anderen Worten: der Bundestag kann hier direkt kein Veto einlegen.

Indirekt haben allerdings seit Mai dieses Jahres die überraschenden Bedenken der FDP-Fraktion im Bundestag zur Verschärfung des Energiestandards für Neubauten sowie die daraus entsprungene Diskussion dazu geführt, dass der Novellierungsprozess des EnEG und dadurch auch der EnEV verzögert wurde.

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Umweltausschuss - Diskussion vertagt, Kritik zu erwarten

Als bekannt wurde, dass er Umweltausschuss des Bundesrates seine Diskussion weit in den Herbst – nach der Bundestagswahl – vertagt hatte, wird wohl manch einer verstanden haben wieso die Ausschuss-Mitglieder keine große Lust hatten sich mit dem Thema "EnEV-Novelle" zu befassen: Ihren ausführlichen, kritischen Empfehlungen zur Novelle des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) war weder der Bundestag gefolgt, noch hatte der Bundesrat seine Schlüsselposition genutzt und den Vermittlungsausschuss aufgerufen. Folglich wurde die EnEG-Novelle verabschiedet, wie der Bundestag sie beschlossen hatte.

In diesem Kontext macht es Sinn sich nochmals anzusehen, was der Umweltausschuss des Bundesrates zur EnEG-Novelle vorgeschlagen hatte: Der Umweltausschuss empfahl den Vermittlungsausschuss einzuberufen mit dem Ziel, das geänderte Energieeinsparungsgesetz (EnEG) grundlegend zu überarbeiten und zwar aus folgenden Gründen:

  • Der vorgelegte Entwurf biete kaum ausreichende Antworten auf die enormen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Herausforderungen des Energieverbrauchs im Gebäudebereich.

  • Die verschiedenen parallelen energiesparrechtlichen Vorschriften des Bundes - Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) - würden die Akzeptanz und Transparenz der der Steigerung der Energieeffizienz erschweren und teilweise sogar ins Gegenteil verkehren. Die Bundesländer hätten dazu auch Vorschläge eingereicht, die jedoch von der Bundesregierung nicht berücksichtigt wurden.

  • Mit der neuen Ermächtigung der Kontrolle im Neubau-Bereich zur Überwachung der Einhaltung der Rechtsverordnungen würde die Bundesregierung in der Länderhoheit eingreifen. Auch wäre diese Regelung nicht von der EU-Gebäuderichtlinie 2010 gefordert.

  • Elektrische Speicherheizsysteme sollten wieder außer Betrieb genommen werden wie es bisher der Fall war. Die vom Deutschen Bundestag gestrichene Verordnungsermächtigung solle demnach wieder aufgenommen werden.

  • Das geänderte Energieeinsparungsgesetz (EnEG) solle für alle Gebäude (öffentliche und privatwirtschaftliche Neubauten) einen gemeinsamen Termin für die Definition der Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Niedrigstenergiegebäuden festlegen und zwar bis Ende nächsten Jahres, d.h. bis zum 31. Dez. 2014.

  • Das Verbot von elektrischen Speicherheizungen beizubehalten, weil sie keinen Beitrag zur Energiewende leisten würden durch die Aufnahme von überschüssigem Wind- und Sonnenstrom.

  • Die neue Ermächtigung zur Neubau-Kontrolle durch die Länder gänzlich zu streichen, weil der Bund damit in die Kompetenzen der Länder eingreife, denn für den Vollzug der Energieeinsparverordnung seien Letztere nach wie vor verantwortlich. Deshalb lehnte der Umweltausschuss diese Ermächtigung vollständig ab und wies auch darauf hin, dass sie zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2010 nicht notwendig sei.

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Bau- und Wirtschaftauschuss empfehlen Änderungen

Einen ausführlichen Bericht finden Sie in unserem Kommentar:
Auf dem Weg zur EnEV 2014: Was empfehlen die Fachausschüsse des Bundesrates?

Hier einen Überblick zu den Änderungsempfehlungen des Bau- und Wirtschaftsausschusses des Bundesrats:

NEUBAU:

  • Neubaustandard nur moderat verschärfen ab 1. Januar 2016

  • Wärmeschutz der Gebäudehüllen für bestimmte Räume über 4 Meter (m) Höhe nicht verschärfen

  • Tageslichtabhängige Kontrolle im Referenzgebäude präzisieren

  • Beim Endenergiebedarf solare Strahlungsenergie, Umgebungswärme und Umgebungskälte nicht berücksichtigen

BAUBESTAND:

  • Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Energiesparmaßnahmen regeln

  • Berechnungsmethode für „unbillige Härtefälle“ festlegen

  • Für Anbauten und Umbauten die EnEV-Nachweisführung ändern

  • Bei Anbauten und Umbauten alle betroffenen Außenbauteile sanieren

  • Bei Nachrüstpflichten der obersten Geschossdecke den Wärmeschutz nach Baunorm berechnen

  • Erlaubte Wärmeleitfähigkeit bei eingeblasenen Dämmschichten erhöhen

  • Niedrigeren Wärmeschutz für Fenstertüren mit Klapp-, Falt-, Schiebe oder Hebelmechanismus erlauben

ENERGIEAUSWEISE

  • Keine zusätzliche Kontrollpflicht der Länder bei Neubauten

  • In Immobilienanzeigen die Energiekennwerte nicht auf die Wohnfläche beziehen

KONTROLLE:

  • Registriernummer für Energieausweise und Inspektionsberichte online beantragen und Kontroll-Daten elektronisch übermitteln

  • Bereits geprüfter Energieausweise nicht nochmals prüfen

  • Kontrolldaten von Energieausweisen zusätzlich auch zeitlich unbegrenzt und nicht personenbezogen auswerten

  • Die Bundesländer sollen erst ab März 2017 über ihre Kontroll-Erfahrungen berichten

Einen ausführlichen Bericht zu diesen Änderungsvorschlägen finden Sie in unserem Kommentar: Auf dem Weg zur EnEV 2014: Was empfehlen die Fachausschüsse des Bundesrates?

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Wie geht es weiter mit der EnEV-Novelle?

Die EnEV-Novelle wird zurzeit im Bundesrat diskutiert. Die nächste Plenarsitzung wäre am 20. September 2013. Weil jedoch der Umweltausschuss sich mit der EnEV-Novelle erst in seiner Sitzung vom 26. September 2013 damit befassen wird, kann das Bundesrats-Plenum sich erst in seiner Sitzung vom 11. Oktober 2013 mit dem Thema befassen.

Wie wir es von bisherigen Abläufen kennen, wird der Bundesrat der EnEV-Novelle höchstwahrscheinlich mit Maßgaben - das heißt mit bestimmten Änderungen - zustimmen. Danach ist wieder die Bundesregierung am Zug. Wenn sie den Bundesrats-Maßgaben folgt – wie sie es bisher bei jeder EnEV-Novelle getan hat - dauert es noch einige Wochen, bis die geänderte Verordnung redaktionell aufgearbeitet und danach im Bundesgesetzblatt verkündet wird. Wir gehen davon aus, dass es wieder eine Änderungsverordnung sein wird und wir werden in EnEV-online für Sie den Volltext als Html-Version veröffentlichen, damit Sie damit arbeiten können.

In der aktuellen Kabinettsfassung des EnEV-Entwurfs von Anfang Februar dieses Jahres soll die Novelle ca. sechs Monate nach ihrer Verkündung in Kraft treten. Im besten Fall würde die EnEV 2014 demnach noch bis Ende dieses Jahres verkündet und würde ab Mitte nächsten Jahres - tatsächlich als EnEV 2014 - gelten.

Wir halten Sie auf dem Laufenden!

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Autorin: Melita Tuschinski
Redaktion EnEV-online.de

Quellen und weitere Informationen:
www.bundesrat.de

-> EnEV 2014: Kurzinfo für die Praxis Info-Broschüren (pdf)

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