Energieausweis und EnEV 2009

. EnEV 2014 Praxis-Hilfen: Checklisten, Bekanntmachungen, Gesetze und Normen
   Home + Aktuell
   GEG 2020
   GEIG 2021
   EnEV 2014 Praxis
   · EnEV ab 2016
 · Nachrichten
 · EnEV 2014 Text
 · Praxis-Dialog
 · Praxis-Hilfen
   EEWärmeG 2011
   EPBD 2018
   Wissen + Praxis
   Dienstleister
   PREMIUM Login
.
   Service + Dialog
   Praxis-Hilfen
   Newsletter
   Zugang bestellen
   Medien-Service
   EnEV-Archiv
   Kontakt | Portal
   Impressum
   Datenschutz

EnEV ab 2016: Was fragen Fachleute? Übersicht der Antworten
23.03.2016

EnEV ab 2016: Was fragen Fachleute?
Dokumente: Ausnahmen zur EnEV ab 2016

Autorin: Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin
© Foto: Maxim_Kazmin - Fotolia.com


Wo finden wir in EnEV-online die Dokumente zu den Ausnahmen zur Erhöhung des Neubau-Standards durch die  EnEV ab 2016?

Wenn Sie die Ausnahmen zu der Erhöhung des EnEV-Standards im Verordnungstext nachvollziehen wollen, lesen Sie unsere folgenden Erläuterungen:

  1. Neubau: Bestimmte Hallen

  2. Baubestand: Großflächiger Anbau, Aufstockung oder Ausbau mit Erneuerung des Wärmeerzeugers

  3. Baubestand: Wohngebäude erweitern

  4. Baubestand: Nichtwohngebäude erweitern

zum Anfang der Seite

1. Neubau: Bestimmte Hallen

Neu errichtete Hallen fallen auch ab 2016 nicht unter den erhöhten EnEV-Standard, wenn ihre Raumhöhe über 4 Meter beträgt und sie durch dezentrale Gebläse- oder Strahlungsheizungen beheizt werden. Dieses regelt die EnEV 2014 in der Anlage 2 (Anforderungen an Nichtwohngebäude):

zum Anfang der Seite

2. Bestand: Anbau, Aufstockung oder Ausbau mit Erneuerung des Wärmeerzeugers:

Wer sein Bestandsgebäude um beheizte oder gekühlte Räume erweitert, muss die Anforderungen der EnEV 2014, § 9 (Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden), Absatz 4 und 5 beachten. Wenn dabei auch der Wärmeerzeuger erneuert wird, muss der neue Gebäudeteil die Neubau-Anforderungen der EnEV 2014 erfüllen, d.h. Wohngebäude nach EnEV 2014, § 3 (Anforderungen an Wohngebäude) und Nichtwohngebäude gemäß EnEV 2014, § 4 (Anforderungen an Nichtwohngebäude).

Jedoch Achtung: Die Erhöhung des Energie-Standards für Neubauten ab 2016 greift in diesem Fall NICHT! Weder der höchstzulässige Jahres-Primärenergiebedarf noch der erlaubte Wärmeverlust durch die Gebäudehülle mindern sich bei Erweiterungen im Baubestand mit Erneuerung des Wärmeerzeugers. Die relevanten Textpassagen finden Sie in der EnEV 2014 wie folgt:

zum Anfang der Seite

3. Wohnbestand erweitern mit Erneuerung des Wärmeerzeugers

Wer sein bestehendes Wohngebäude um beheizte oder gekühlte Räume erweitert, muss die Anforderungen der EnEV 2014, § 9 (Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden), Absatz 4 und 5 beachten. Wenn dabei auch der Wärmeerzeuger erneuert wird, muss der neue Gebäudeteil die Neubau-Anforderungen der  EnEV 2014, § 3 (Anforderungen an Wohngebäude) erfüllen. Jedoch Achtung: Die Erhöhung des Energie-Standards für Neubauten ab 2016 greift in diesem Fall NICHT!

Dieses regelt die EnEV 2014, § 9 (Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden), Absatz 5 wie folgt:

"Wird ... ein neuer Wärmeerzeuger eingebaut, sind die betroffenen Außenbauteile so zu ändern oder auszuführen, dass der neue Gebäudeteil die Vorschriften für zu errichtende Gebäude nach § 3 ... einhält...

[Jahres-Primärenergiebedarf]: Bei der Ermittlung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs ist jeweils die Zeile 1.0 der Anlage 1 Tabelle 1 nicht anzuwenden...

[Wärmeschutz Bauhülle]: ... Bei Wohngebäuden ergibt sich der zulässige Höchstwert des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts aus Anlage 1 Tabelle 2....

[Luftdichtheit Bauhülle]: ... Hinsichtlich der Dichtheit der Gebäudehülle kann auch beim Referenzgebäude die Dichtheit des hinzukommenden Gebäudeteils in Ansatz gebracht werden."

zum Anfang der Seite

4. Nichtwohnbestand erweitern mit Erneuerung des Wärmeerzeugers

Wer sein bestehendes Nichtwohngebäude um beheizte oder gekühlte Räume erweitert, muss die Anforderungen der EnEV 2014, § 9 (Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden), Absatz 4 und 5 beachten. Wenn dabei auch der Wärmeerzeuger erneuert wird, muss der neue Gebäudeteil die Neubau-Anforderungen der  EnEV 2014, § 4 (Anforderungen an Nichtwohngebäude) erfüllen. Jedoch Achtung: Die Erhöhung des Energie-Standards für Neubauten ab 2016 greift in diesem Fall NICHT!

Dieses regelt die EnEV 2014, § 9 (Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden), Absatz 5 wie folgt:

In der EnEV 2014, § 9 (Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden), Absatz 5 heißt es dazu: "Wird ... ein neuer Wärmeerzeuger eingebaut, sind die betroffenen Außenbauteile so zu ändern oder auszuführen, dass der neue Gebäudeteil die Vorschriften für zu errichtende Gebäude nach ... § 4 einhält....

[Jahres-Primärenergiebedarf]: ... Bei der Ermittlung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs ist jeweils die Zeile 1.0 der Anlage 2 Tabelle 1 nicht anzuwenden...

[Wärmeschutz Bauhülle]: ... bei Nichtwohngebäuden ergibt sich der Höchstwert des mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche aus Anlage 2 Tabelle 2 Zeile 1a, 2a, 3a und 4a...

[Luftdichtheit Bauhülle]: ... Hinsichtlich der Dichtheit der Gebäudehülle kann auch beim Referenzgebäude die Dichtheit des hinzukommenden Gebäudeteils in Ansatz gebracht werden."

zum Anfang der Seite

-> Weitere Fragen und Antworten zur EnEV ab 2016

-> Praxis-Dialog: EnEV 2014 professionell anwenden

zum Anfang der Seite

Folgende Praxishilfen könnten Sie auch interessieren:

EnEV 2014 erhöht den Energie-Standard ab 2016
-> Neue Wohngebäude    -> Neue Nichtwohnbauten

+ Daten im Baubestand aufnehmen und verwerten

+ EnEV-easy kommt! Bericht zum aktuellen Stand

+ 2015: Energie-Kalender für Gebäude - Termine, kurze Erläuterungen und Hinweise auf Informationsquellen

+ Energieeffiziente Hotels nach EnEV 2014 und EEWärmeG 2011 bauen, sanieren und betreiben

+ Abgelaufene ältere Energieausweise und Energiepässe

+ Abgelaufene Energieausweise als Aushang in Kinos, Theater, Banken, Hotels, usw. erneuern

+ Abkürzung der Energieangaben in Immobilienanzeigen

+ EnEV-Kalender: Termine, Pflichten und Bußgeld-Risiko
Die EnEV 2014 setzt auch verbindliche Fristen fest

+ Geltende EnEV-Fassung für Bauvorhaben:
EnEV 2009, neue EnEV 2014 oder erhöhte EnEV ab 2016?
-> Checkliste | -> Tabelle: Geltende EnEV-Fassung

+ Vergleich EnEV 2014 und EnEV 2009:
Was ändert sich und was ist neu für folgende Aspekte:
-> Neubau  | -> Baubestand |  -> Energieausweis  | -> Praxis

+ Übergangsregeln für ältere Energieausweise
Wie lange und wofür gelten ausgestellte Energieausweise?

+ Energie-Angaben in Immobilien-Anzeigen
Arbeitshilfe des BMWi und BMUB zur EnEV 2014, § 16a

+ Bußgeld nach EnEV 2014 bei Verstößen
Übersicht zu Bereichen, Betroffenen, Handlungen und Bußgeldern

+ Energiesparrechtlichen Regelungen für Gebäude seit 1976
Vom EnEG, WSchVO und HeizAnlV zur EnEV und EEWärmeG
-> Übersichtstabelle mit Links | -> Übersichtsgrafik (pdf)

+ Wer beantwortet die Fragen zur EnEV in den Ländern?
Übersicht der zuständigen Behörden in den Bundesländern

+ Energieeinsparungsgesetz (EnEG 2013)
-> EnEG 2013 - das neue Energieeinsparungsgesetzes

+ EU-Richtlinie für Gebäude (EPBD 2010)
Artikel - Erläuterungen:
-> EU Richtlinie in Kraft - Altbau im Blickpunkt
-> EU-Richtlinie EPBD 2010 - Fristen
Dokumente und Texte:

-> EU-Richtlinie EPBD 2010 - Volltext Html-Format
-> EU-Richtlinie EPBD 2010 - Verkündung - Deutsch
-> EU-Richtlinie EPBD 2010 - Verkündung - Englisch
-> EU-Rahmen: Berechnung kostenoptimalen Niveaus

zum Anfang der Seite


 


Wichtige Hinweise:
Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch können sich Fehler ergeben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben und Hinweise ohne jegliche Gewähr erfolgen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.

|  Nachrichten  |  EnEV 2014 Text  Praxis-Dialog  Praxis-Hilfen  Kontakt

..  
 

       Impressum

© 1999-2022 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart