Eine neue Vereinfachung für die
Nachweisführung von Wohngebäuden kündigt die
EnEV 2014 im § 3 (Anforderungen an neu erbauten
Wohngebäude), Absatz 5 an: Bei bestimmten
ungekühlten, neu geplanten Wohnhäusern geht die
Verordnung davon aus, dass diese ihre Anforderungen
erfüllen und dass daher kein EnEV-Nachweis
erforderlich ist. Dafür haben die zuständigen
Bundesministerien auf der Grundlage von
Modellberechnungen bestimmte Ausstattungsvarianten
beschreiben und bekanntgemacht. Sie finden hier Informationen zu den
wichtigsten Aspekten sowie verlinkte Hinweise zu
weiteren Informationen und Praxishilfen.
Wer ein neues Haus bauen will muss die Anforderungen
der EnEV erfüllen. Dieses regelt die Verordnung im
§ 3 (Anforderungen an neu erbauten Wohngebäude).
Der beauftragte Architekt oder Planer muss den
rechnerischen Nachweis führen, dass das neu geplante
Haus die einzelnen Kriterien zur Energieeffizienz
der EnEV erfüllt.
Das neue vereinfachte
Modellgebäudeverfahren (inoffiziell als "EnEV-easy"
bekannt) geht davon aus, dass bestimmte ungekühlte
neue Wohnhäuser ihre Kriterien erfüllen, wenn sie
eine bauliche unanlagentechnische
Standard-Ausstattung aufweisen. Auch ohne dass der
Planer die üblicherweise geforderte EnEV-Berechnung
durchführen muss, geht die EnEV 2014 davon aus, dass
diese Häuser folgende Kriterien erfüllen:
-
Der
Jahres-Primärenergiebedarf überschreitet NICHT
den zulässigen Wert, der sich durch ein
Referenzhaus ergeben würde.
-
Der
Transmissionswärmeverlust über die Gebäudehülle
überschreitet NICHT den zulässigen Wert, die
EnEV vorgibt.
-
Der sommerliche
Wärmeschutz des Hauses entspricht den Vorgaben
der Verordnung.
Die Verordnung
regelt im
§ 3 (Anforderungen an neu erbauten
Wohngebäude), Absatz 5, dass die zuständigen
Bundesministerien die entsprechenden
Standard-Ausstattungen auf der Grundlage von
Modellberechnungen bestimmen und diese im Bundesanzeiger
veröffentlichen können. Nun ist es soweit! Architekten und
Planer finden darin die Tabellen mit Standard-Ausstattungen für
neue, ungekühlte Wohnhäuser finden.
Diese Vereinfachung greift
jedoch nur, wenn das geplante Haus dermaßen baulich und
anlagentechnisch ausgestattet ist, wie eine der
beispielhaft definierten Standard-Ausstattungen.
Zunächst muss geprüft werden, ob für das Haus
die EnEV-easy Methode angewendet werden darf.
Die Voraussetzungen
betreffen folgende Aspekte:
-
Allgemeine
Voraussetzungen, beispielsweise, dass das
Haus nicht gekühlt wird oder dass die
Luftdichtheit überprüft wird.
-
Geometrische
Anwendungsvoraussetzungen wie die
Gebäudegröße, die mittlere Geschosshöhe, der
Umfang der Brutttogeschossfläche, Anteile
transparenter Flächen, usw..
Als nächstes wird
die Ausstattung anhand der verfügbaren Modelle
ausgewählt:
-
Anlagentechnische Ausstattung, die sich in
der Anlage 1 (Ausstattungsvarianten der
Anlagentechnik) befinden,
-
Wärmeschutzvarianten, die in der Tabelle 1
der Anlage 2 (Wärmeschutz) zu finden sind.
Schritte
zur Anwendung von EnEV-easy
-
Prüfen, ob das
Gebäude den Anwendungs-Voraussetzungen von
EnEV-easy entspricht.
-
Gebäudegröße
ermitteln.
-
Eine
anlagentechnischen Ausstattungsvariante
aussuchen.
-
Die möglichen
Wärmeschutzvarianten nach Maßgabe der
Gebäudegröße und des Anbaugrads aus
der entsprechenden Tabelle der Anlage 1
aussuchen.
-
Auswählen und
überprüfen ob und welche der möglichen
Wärmeschutzvarianten auf Grund der
zulässigen Fensterflächen, Dachflächenfenstern,
Lichtkuppeln und ähnlichen transparenten
Bauteilen für das Gebäude in Betracht kommen.
-
Festlegen welche
Ausstattungsvariante ausgewählt wird gemäß den
Auswahlkriterien für die anlagentechnische
Ausstattung und für den baulichen Wärmeschutz.
-
Kennwerte der
gewählte Ausstattungsvariante in den
Energieausweis entsprechend eintragen.
Planer sollten diese
Verfahrensschritte möglichst dokumentieren.
EnEV-easy bietet dafür eine unverbindliche
Arbeitshilfe in Form einer Checkliste.
Modellgebäudeverfahren:
Bekanntmachung zur EnEV ab 2016, § 3 (Anforderungen an
neue Wohngebäude) Absatz 5
Am 21. Oktober
2016 haben das Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie (BMWi) und das Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
(BMUB) eine gemeinsame Bekanntmachung erlassen.
Diese wurde am 08. November 2016 im
Bundesanzeiger verkündet. Sie finden das
Dokument in Pdf-Format unter folgendem Link:
|
Bekanntmachung EnEV easy (Pdf, 8 MB)
Mögliche Risiken und Nebenwirkungen des neuen EnEV-easy
Nachweisverfahrens
Wie Sie wissen, "vermutet"
die EnEV nur, dass bei Anwendung des vereinfachten
Verfahrens, ein neu geplantes Wohnhaus ihre
Anforderungen erfüllt. Was bedeutet dies "im Klartext"
und welche Risiken können sich EnEV-easy Anwender
aussetzen? Unser EnEV-Experte Rechtsanwalt Dominik
Krause, hat auf unsere Fragen und Bedenken dazu
geantwortet:
EnEV-online Interview zu EnEV-easy für Wohnhäuser:
Rechtliche Risiken und Nebenwirkungen:
Fragen und Antworten zum Konfliktpotential
NEU:
Auch Energieausweise mit EnEV-easy ausstellen
Am 3. Januar 2017
verkündete das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und
Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und
Raumordnung (BBR) stolz: Software vereinfacht
Ausstellung von Energieausweisen: BBSR
veröffentlicht neue Druckapplikation.
Die neue Version der
BBSR-Druckapplikation für Energieausweise soll das
Ausstellen von Energieausweisen gemäß der
Energieeinsparverordnung (EnEV ab 2016)
vereinfachen. Das Angebot richtet sich an
Architekten, Ingenieure, Energieberater und andere
Fachleute, die Energieausweise ausstellen. Sie
finden die Druckapplikation als Download zusammen
mit Erläuterungen und Anwendungshinweisen auf
folgender Webseite:
BBSR: Druckapplikation 2.1.0 für Energieausweise
nach der EnEV ab 2016
Nach Aussagen des BBSR war es schon bisher möglich
mit der Druckapplikation einen Energieausweis im
PDF-Format auszustellen. Allerdings mussten die
Aussteller bisher die Rechnungsergebnisse entweder
von Hand hinzufügen oder automatisch per
Schnittstelle aus einer EnEV-Berechnungs-Software
übernehmen. Die neue Version entspricht nun auch
praktisch dem Prinzip von EnEV-easy, d.h. einen
vereinfachten Nachweis zu führen.
Die neue
BBSR-Druckapplikation führt den Anwender Schritt für
Schritt durch das Verfahren. Darüber hinaus enthält
die sie auch weitere Neuerungen: Die Software
arbeitet bereits nach dem vom Deutschen Institut für
Bautechnik (DiBt) eingeführten Datenschema, das ab
dem 1. Juli 2017 im Datenaustausch für die
Energieausweisausstellung verbindlich sein wird.
Zudem haben die Entwickler auch die
Benutzeroberfläche weiter optimiert.
Interessierte können
die Druckapplikation für die verbreiteten
Computer-Betriebssysteme kostenfrei herunterladen
und Softwarehersteller können sie kostenlos
integrieren und vertreiben.
BBSR: Druckapplikation 2.1.0 für Energieausweise
nach der EnEV ab 2016
Wir halten Sie weiterhin
auf dem Laufenden!
Autorin: Melita Tuschinski
Redaktion
EnEV-online.de
Wollen
Sie auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie
unseren
kostenfreien Newsletter, und
erfahren Sie monatlich per E-Mail,
welche neuen Informationen Sie in EnEV online
finden.
Folgende Nachrichten
könnten Sie auch interessieren:
-
Wie geht es weiter mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem
Energieausweis? Interview mit MR Peter Rathert, Bundesbauministerium BMUB Berlin
16.10.2015
-
Bund lockert Baurecht für Erstaufnahme-Einrichtungen und
Gemeinschafts-Unterkünfte für Asylsuchende und Flüchtlinge
16.10.2015
-
Bundeskabinett lockert Baurecht für
Flüchtlingsunterkünfte
29.09.2015
-
Änderung
der Energieeinsparverordnung (EnEV) - Bundeskabinett beschließt Verordnung zum
Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
29.09.2015
-
Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG 2011): Bundeskabinett
beschließt Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes
29.09.2015
-
Erhöhter EnEV-Standard für Neubauten ab 2016 in der Praxis - maßgebliche Vertreter der
Wirtschaft antworten auf drei Fragen
28.09.2015
-
EnEV-Erhöhung des Energie-Standards ab 2016 und Befreiung von den EnEV-Anforderungen auf Antrag -
Stellungnahme des BMUB
28.09.2015
-
Drei Fragen
zur EnEV-Erhöhung des Energie-Standards ab 2016 -
Dipl.-Ing.
Tobias Schellenberger, Geschäftsführer des IVPU, antwortet
28.09.2015
-
Drei Fragen zur EnEV-Erhöhung des Energie-Standards ab 2016 - Rainer Dippel, Leiter strategische Verbandsarbeit und
Nachhaltigkeit, Viessmann Werke in Allendorf (Eder)
antwortet
28.09.2015
-
Drei Fragen zur EnEV-Erhöhung des Energie-Standards ab 2016 - Patrick Coppée, Leiter Vertrieb &
Marketing, Okalux GmbH, Marktheidenfeld, antwortet
28.09.2015
-
Drei Fragen zur EnEV-Erhöhung des Energie-Standards ab 2016 - Dipl.-Ing. Michael Keller, Geschäftsführer der ina
Planungsgesellschaft mbH, Darmstadt, antwortet
28.09.2015
-
EnEV-easy kommt,
jedoch erheblich verzögert!
20.08.2015
-
Neue Kennzeichnung für alte Heizungen ab 2016 -
Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz geändert
20.08.2015
-
Verkäufer
haftet nicht für Energieausweis: Urteil des Schleswig-Holsteinischen
Oberlandesgerichtes
10.06.2015
-
Politik:
Energieausweis-Praxis in der Kritik - Aus den Antworten der Bundesregierung zu den
konkreten Schritten zur Wirkung der novellierten Energieeinsparverordnung auf
Energieausweise und Immobilienanzeigen
10.06.2015
-
Politik:
EnEV-Praxis in der Kritik - Aus den Antworten der Bundesregierung zu den
konkreten Schritten zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz
(NAPE)
27.04.2015
-
BAFA: Neue Richtlinie im MAP
Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmemarkt.
Mehr Fördergeld
seit 1. April für Solarthermie, Biomasse und Wärmepumpen
02.04.2015
-
EnEV 2017 am
Horizont: Aktueller Stand und Ausblick zur Fortschreibung der
Energieeinsparverordnung EnEV
16.03.2015
-
EnEV-easy kommt! Bericht zum aktuellen Stand
04.02.2015
|
|