Energieausweis und EnEV 2009

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EnEV 2014 und EnEV ab 2016  in der Praxis anwenden

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Kurzinfo: EnEV-easy ist doch noch gekommen! 10.01.2017

Vereinfachtes Nachweisverfahren für neue Wohnhäuser

Auch Energieausweise mit EnEV-easy erstellen!
Modellgebäudeverfahren zur EnEV ab 2016


© Foto: zmijak - Fotolia.com


Eine neue Vereinfachung für die Nachweisführung von Wohngebäuden kündigt die EnEV 2014 im § 3 (Anforderungen an neu erbauten Wohngebäude), Absatz 5 an: Bei bestimmten ungekühlten, neu geplanten Wohnhäusern geht die Verordnung davon aus, dass diese ihre Anforderungen erfüllen und dass daher kein EnEV-Nachweis erforderlich ist. Dafür haben die zuständigen Bundesministerien auf der Grundlage von Modellberechnungen bestimmte Ausstattungsvarianten beschreiben und bekanntgemacht. Sie finden hier Informationen zu den wichtigsten Aspekten sowie verlinkte Hinweise zu weiteren Informationen und Praxishilfen.

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Wie funktioniert das Prinzip "EnEV-easy"?

Wer ein neues Haus bauen will muss die Anforderungen der EnEV erfüllen. Dieses regelt die Verordnung im § 3 (Anforderungen an neu erbauten Wohngebäude). Der beauftragte Architekt oder Planer muss den rechnerischen Nachweis führen, dass das neu geplante Haus die einzelnen Kriterien zur Energieeffizienz der EnEV erfüllt.

Das neue vereinfachte Modellgebäudeverfahren (inoffiziell als "EnEV-easy" bekannt) geht davon aus, dass bestimmte ungekühlte neue Wohnhäuser ihre Kriterien erfüllen, wenn sie eine bauliche unanlagentechnische Standard-Ausstattung aufweisen. Auch ohne dass der Planer die üblicherweise geforderte EnEV-Berechnung durchführen muss, geht die EnEV 2014 davon aus, dass diese Häuser folgende Kriterien erfüllen:

  • Der Jahres-Primärenergiebedarf überschreitet NICHT den zulässigen Wert, der sich durch ein Referenzhaus ergeben würde.

  • Der Transmissionswärmeverlust über die Gebäudehülle überschreitet NICHT den zulässigen Wert, die EnEV vorgibt.

  • Der sommerliche Wärmeschutz des Hauses entspricht den Vorgaben der Verordnung.

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Für welche Gebäude wird EnEV-easy angewendet?

Die Verordnung regelt im § 3 (Anforderungen an neu erbauten Wohngebäude), Absatz 5, dass die zuständigen Bundesministerien die entsprechenden Standard-Ausstattungen auf der Grundlage von Modellberechnungen bestimmen und diese im Bundesanzeiger veröffentlichen können. Nun ist es soweit! Architekten und Planer finden darin die Tabellen mit Standard-Ausstattungen für neue, ungekühlte Wohnhäuser finden.

Diese Vereinfachung greift jedoch nur, wenn das geplante Haus dermaßen baulich und anlagentechnisch ausgestattet ist, wie eine der beispielhaft definierten Standard-Ausstattungen. Zunächst muss geprüft werden, ob für das Haus die EnEV-easy Methode angewendet werden darf. Die Voraussetzungen betreffen folgende Aspekte:

  • Allgemeine Voraussetzungen, beispielsweise, dass das Haus nicht gekühlt wird oder dass die Luftdichtheit überprüft wird.

  • Geometrische Anwendungsvoraussetzungen wie die Gebäudegröße, die mittlere Geschosshöhe, der Umfang der Brutttogeschossfläche, Anteile transparenter Flächen, usw..

Als nächstes wird die Ausstattung anhand der verfügbaren Modelle ausgewählt:

  • Anlagentechnische Ausstattung, die sich in der Anlage 1 (Ausstattungsvarianten der Anlagentechnik) befinden,

  • Wärmeschutzvarianten, die in der Tabelle 1 der Anlage 2 (Wärmeschutz) zu finden sind.

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Schritte zur Anwendung von EnEV-easy

  1. Prüfen, ob das Gebäude den Anwendungs-Voraussetzungen von EnEV-easy entspricht.

  2. Gebäudegröße ermitteln.

  3. Eine anlagentechnischen Ausstattungsvariante aussuchen.

  4. Die möglichen Wärmeschutzvarianten nach Maßgabe der Gebäudegröße und des Anbaugrads aus
    der entsprechenden Tabelle der Anlage 1 aussuchen.

  5. Auswählen und überprüfen ob und welche der möglichen Wärmeschutzvarianten auf Grund der
    zulässigen Fensterflächen, Dachflächenfenstern, Lichtkuppeln und ähnlichen transparenten Bauteilen für das Gebäude in Betracht kommen.

  6. Festlegen welche Ausstattungsvariante ausgewählt wird gemäß den Auswahlkriterien für die anlagentechnische Ausstattung und für den baulichen Wärmeschutz.

  7. Kennwerte der gewählte Ausstattungsvariante in den Energieausweis entsprechend eintragen.

Planer sollten diese Verfahrensschritte möglichst dokumentieren. EnEV-easy bietet dafür eine unverbindliche Arbeitshilfe in Form einer Checkliste.

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Modellgebäudeverfahren: Bekanntmachung zur EnEV ab 2016, § 3 (Anforderungen an neue Wohngebäude) Absatz 5

Am 21. Oktober 2016 haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) eine gemeinsame Bekanntmachung erlassen. Diese wurde am 08. November 2016 im Bundesanzeiger verkündet. Sie finden das Dokument in Pdf-Format unter folgendem Link:
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Bekanntmachung EnEV easy (Pdf, 8 MB)

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Mögliche Risiken und Nebenwirkungen des neuen EnEV-easy Nachweisverfahrens

Wie Sie wissen, "vermutet" die EnEV nur, dass bei Anwendung des vereinfachten Verfahrens, ein neu geplantes Wohnhaus ihre Anforderungen erfüllt. Was bedeutet dies "im Klartext" und welche Risiken können sich EnEV-easy Anwender aussetzen? Unser EnEV-Experte Rechtsanwalt Dominik Krause, hat auf unsere Fragen und Bedenken dazu geantwortet:

EnEV-online Interview zu EnEV-easy für Wohnhäuser: Rechtliche Risiken und Nebenwirkungen: Fragen und Antworten zum Konfliktpotential

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NEU: Auch Energieausweise mit EnEV-easy ausstellen

Am 3. Januar 2017 verkündete das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) stolz: Software vereinfacht Ausstellung von Energieausweisen: BBSR veröffentlicht neue Druckapplikation.

Die neue Version der BBSR-Druckapplikation für Energieausweise soll das Ausstellen von Energieausweisen gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV ab 2016) vereinfachen. Das Angebot richtet sich an Architekten, Ingenieure, Energieberater und andere Fachleute, die Energieausweise ausstellen. Sie finden die Druckapplikation als Download zusammen mit Erläuterungen und Anwendungshinweisen auf folgender Webseite:
BBSR: Druckapplikation 2.1.0 für Energieausweise nach der EnEV ab 2016

Nach Aussagen des BBSR war es schon bisher möglich mit der Druckapplikation einen Energieausweis im PDF-Format auszustellen. Allerdings mussten die Aussteller bisher die Rechnungsergebnisse entweder von Hand hinzufügen oder automatisch per Schnittstelle aus einer EnEV-Berechnungs-Software übernehmen. Die neue Version entspricht nun auch praktisch dem Prinzip von EnEV-easy, d.h. einen vereinfachten Nachweis zu führen.

Die neue BBSR-Druckapplikation führt den Anwender Schritt für Schritt durch das Verfahren. Darüber hinaus enthält die sie auch weitere Neuerungen: Die Software arbeitet bereits nach dem vom Deutschen Institut für Bautechnik (DiBt) eingeführten Datenschema, das ab dem 1. Juli 2017 im Datenaustausch für die Energieausweisausstellung verbindlich sein wird. Zudem haben die Entwickler auch die Benutzeroberfläche weiter optimiert.

Interessierte können die Druckapplikation für die verbreiteten Computer-Betriebssysteme kostenfrei herunterladen und Softwarehersteller können sie kostenlos integrieren und vertreiben. BBSR: Druckapplikation 2.1.0 für Energieausweise nach der EnEV ab 2016

Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden!

Autorin: Melita Tuschinski
Redaktion EnEV-online.de

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