Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog
Energieausweise ausstellen für Mehrfamilienhäuser aus den 50er Jahren mit dezentral beheizten Wohnungen: Gasraum- und Gasetagenheizung oder Brikett-Öfen

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Kurzinfo:
Für mehrere Mehrfamilienhäuser aus den 50er Jahren mit jeweils sechs Wohnungen werden Energieausweise nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) ausgestellt und zwar auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs, d.h. Bedarfsausweise. Die Wohnungen werden dezentral beheizt, hauptsächlich über alte „Brikett“-Öfen, die jeder Mieter für sich selbst einbaut oder bereits eingebaut hat. In einigen Häusern ist eine der Wohnungen mit einer Gasraumheizung, bzw. Gasetagenheizung ausgestattet.

Fragen: Dürfen alte „Brikett“-Öfen nach EnEV 2014 noch betrieben werden, denn die Verordnung bezieht sich im § 10 (Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden) lediglich auf alte „Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden“? Ist es zulässig einen Energieausweis für ein Bestandsgebäude auszustellen, solange eine Nachrüstpflicht besteht, die noch nicht erfüllt wurde? Müssen die Energieausweise bei einer gemischten Beheizung eines Mehrfamilienhauses – in diesem Praxisbeispiel sind es Gasheizungen und Brikett-Öfen – für jede Wohnung einzeln ausgestellt werden? Gibt es Orientierungswerte für die Anlagenkennzahlen - beispielsweise Erzeugeraufwandszahl, usw. der alten „Brikett“-Öfen - die bei der Energieausweis-Berechnung angesetzt werden können?

Antwort: 13.11.2015 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Energieausweise ausstellen für Mehrfamilienhäuser aus den 50er Jahren mit dezentral beheizten Wohnungen: Gasraum- und Gasetagenheizung oder Brikett-Öfen

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